27
04 Haftung und Haftpflicht (Fach) / HB (Lektion)
Anzeige
- Die Beraterhaftung ist spezialgesetzlich nicht geregelt. Aus welchen Vorschriften leitet sie sich ab? Vertragspflichtverletzungen §§ 280 ff. BGB (Pflichten des Auskunfts-/Beratungsvertrags) Vertrauenshaftung § 311 Abs. 2 i.V.M. §§ 280 ff. BGB Unerlaubte Handlungen §§ 823 ff. BGB
- Erörtern Sie die Haftungsfrage bei Vermögensbildungsprodukten und Kapitalanlageprodukten. Wo liegt der Unterschied? Bei standardisieren Produkten (Vermögensbildungsprodukten) trifft die Haftung bei Produktfehlern primär den Produktgeber. Ausnahme: Betrug, z.B. Vorspiegelung falscher Produkteigenschaften oder Vorspiegelung sonstiger unrichtiger erheblicher Tatsachen). Bei Kapitalanlageprodukten trifft den Vermittler, Makler, Anlageberater eine Eigenhaftung, abgeleitet aus der Vertrauenshaftung – differenziert nach einfachen und qualifizierten Vermittlern. Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft. Haftung für entstandene Verluste, Erstattung der Abschlusskosten und des entgangenen Gewinns.
- Was verstehen Sie unter einem einfachen und einem qualifizierten Vermittler? Welche Folgen hat diese Unterscheidung im Falle der Haftung? Es kommt darauf an, welchen Eindruck der Vermittler beim Kunden hervorruft. Der Katalog für den der Vermittler haftet (vollständige und wahrheitsgemäße Aufklärung über Angaben im Prospekt) ist bei qualifizierten Vermittlern deutlich erweitert z.B. um Nachforschungs- (HR einsehen, Pflichtpresse) und Prüfungspflichten (Richtigkeit und Plausibilität von Prospektangaben)
- Warum sollte jeder Finanzberater bei jedem Geschäft ein Beratungsprotokoll führen – und vor allem: Wie sollte er es führen? In der Praxis der Gerichte erfolgt immer häufiger Beweislastumkehr zu Ungunsten des Beraters. Nur ein aussagekräftiges Protokoll kann im Streitfall als Beweismittel entlasten. Das Protokoll ist immer schriftlich zu führen und vom Berater und möglichst vom Kunden zu unterzeichnen. Zwingend notwendig, um Erinnerungsvermögen zu entlasten Schriftliches Beweismaterial Eine wahrheitsgemäße und vollständige Beratung beweisen zu können Alles, was besprochen wurde festzuhalten und Rechtssicherheit zu schaffen.
- Welchen wesentlichen Inhalt sollte ein Beratungsprotokoll haben? Anlass der Anlageberatung Dauer des Beratungsgesprächs Die der Beratung zugrunde liegenden Informationen über die persönliche Situation des Kunden Die Finanzanlagen, die Gegenstand der Beratung waren Die vom Anleger im Zusammenhang mit der Analgeberatung geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung Die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe. Sowie Persönliche Daten des Kunden Seine Erfahrungen und Kenntnisse Seine Ziele Beschreibung der Risikobereitschaft des Kunden Risikokategorien und Beurteilung des Risikos der ausgewählten Wertpapieranlage
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Anlageberater mit dem Strafrecht in Konflikt kommen? Erörtern Sie diese Punkte an Beispielen aus der Praxis! Betrug: unrichtige Angaben oder für den Kunden nachteilige Tatsachen verschwiegen (z.B. Gefahr Totalverlust bei Futures oder Steuervorteil bei Hartz IV Empfänger Untreue: graue VV Kapitalanlagebetrug: im Rahmen der Prüfungspflicht von Prospekten
- Erläutern Sie die Begriffe Claims-made-Prinzip und Verstosstheorie. Claims-made-Prinzip: I.d.R. Deckungsschutz ab Versicherungsbeginn bzw. wenn zuvor keine VSH bestand zurück bis Geschäftsaufnahme. Keine Nachhaftung, auch wenn die eigentliche Pflichtverletzung im versicherten Zeitraum. Verstoßprinzip: Deckungsschutz frühestens ab Versicherungsbeginn. Nachhaftung bei Verstoß innerhalb der Versicherungslaufzeit und Geltendmachung nach Ende der Versicherungslaufzeit (3-5 Jahre).
- Erläutern Sie die Begriffe Umsatz-, Stückkosten- und Gruppentarif. Bei Stückkostentarifen wird jeder einzelne Mitarbeiter als Einzelrisiko berechnet. Bei Umsatztarifen (ab 20 MA) wird das Risiko auf Umsatz oder Courtage gerechnet. Gruppentarife werden von Unternehmen für Ihre Mitarbeiter, Handelsvertreter abgeschlossen. Vorteil: Rabatte Nachteil: standardisiertes Vertragswerk, eingeschränkte Rechte des Einzelnen VN.
- Was versteht man unter einer subsidiären Rückwärtsversicherung in der VSH und welche Auswirkungen kann das Fehlen einer solchen Versicherung in der Praxis haben? Ist eine subsidiäre Rückwärtsversicherung enthalten, so haftet der neue Versicherer für den Zeitraum des alten Versicherers nach abgelaufener Nachhaftungsfrist. Zu beachten bei Versicherungswechseln!
- Welche Bedeutung hat das Rechtsdienstleistungsgesetz für Honorarberater im Zusammenhang mit der VSH? Es findet sich in der SDH häufig der Zusatz „Versichert ist die Honorarberatung, soweit sie rechtlich zulässig ist.“ Dies bedeutet im Umkehrschluss: Was rechtlich nicht zulässig ist, ist nicht versichert! Das Rechtsdienstleistungsgesetz bestimmt, was rechtlich zulässige Rechtsberatung ist. Entscheidend ist Rechtsberatung als Nebendienstleistung! Unkritisch ist Honorarberatung im Versicherungsbereich ggü. gewerblichen Kunden, gegenüber Verbrauchern bleibt nur erlaubte Versicherungsvermittlung als Hauptleistung.
- Anzeige
- Was versteht man unter dem "Schutztrias" des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)? Und warum bietet es nur objektiven Schutz? Mitbewerber, Verbraucher u. sonstige Marktteilnehmer sind absolut gleichrangig nebeneinander schutzwürdig. Subjektive Ansprüche der Marktteilnehmer sind nicht unbedingt geschützt, z.B. Verbraucher nicht berechtigt, Klage gegen sich unlauter verhaltenden Martktteilnehmer zu erheben.
- Was verstehen Sie grundsätzlich unter dem Begriff „Wettbewerb“? Unter Wettbewerb ist grundsätzlich ein Verhalten mehrerer zu verstehen, die gleichzeitig versuchen, ein und dasselbe Ziel zu erreichen.
- Was kennzeichnet wirtschaftlichen Wettbewerb? Erklären Sie kurz, warum der wirtschaftliche Wettbewerb als Ordnungsprinzip angesehen werden kann. Wirtschaftlichen Wettbewerb kennzeichnet das Verhalten mehrerer Unternehmen auf einem bestimmten Markt. Wettbewerb hat eine Regelungs- und Steuerungsfunktion und dient somit der Ordnung des Marktes. Wettbewerb führt zu einer innovativen und hochwertigen Angebotspalette bei möglichst günstigen Preisen und zur ausreichenden Versorgung mit Gütern.
- Nennen Sie rechtsquellen des Wettbewerbsrechts. Erläutern Sie kurz die drei wesentlichen Rechtsquellen. GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Kontrolle bzw. Verhinderung von Kartellen zum Schutz der Freiheit des Wettbewerbs und damit der Institutionen des Wettbewerbs und seiner Funktionsfähigkeit UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Ziel ist der Individualschutz gegen unlauteren Wettbewerb und damit Verhalten, das gegen die Werteordnung des Grundgesetzes (Anstand, Redlichkeit, gute kaufmännische Sitten) verstöß Markengesetz: schützt Markeninhaber vor Missbrauch Ihrer geschäftlichen Bezeichnun Desweiteren z.B. PAngVO, BGB, InfoPflichVO, GewO, GmbHG, TelekomG, UrheberrechtsG
- Was verstehen Sie unter dem Begriff der „vergleichenden Werbung?“ Jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren und Dienstleistungen erkennbar macht.
- Sie wollen eine Werbeaktion starten und dabei die Qualitäten Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen ortsansässigen Finanzdienstleistern herausstellen. Worauf müssen Sie im Einzelnen achten? Es darf keine Irreführung der Verbraucher vorliegen. Es muss sich um einen objektiven Vergleich handeln, der sich auf bestimmte wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung bezieht. Keine subjektiven Behauptungen. Es darf keine Verwechslungsgefahr vorliegen (unter falschem Namen) Es darf keine Verunglimpfung oder Herabsetzung des Mitbewerbers erfolgen. Es darf keine fremde Marke für eigene Zwecke missbraucht werden.
- Was verstehen Sie unter dem Begriff „irreführende Werbung“? Eine irreführende Angabe liegt vor, wenn sie bei den von ihr angesprochenen Verkehrskreisen einen unrichtigen Eindruck hervorruft. Dabei ist auf das Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt. Unzulässigkeit tritt immer dann ein, wenn ein Unterschied zwischen subjektiv erweckter Vorstellung und den objektiven Eigenschaften besteht.
- Wann liegt eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7 UWG vor, und was gilt für e-mail-Werbung? Unzumutbare Belästigung liegt vor: wenn bei Verbrauchern ohne Vorliegen einer Einwilligung zum Zwecke der Werbung angerufen wird. wenn e-mail Werbung (dazu zählen auch Newsletter) ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erfolgt. Ausnahme: Hat der Unternehmer die e-mail Adresse durch eine Bestellung erhalten, so kann er dem Kunden eine Werbemail für ähnliche Produkte zuschicken, in der er jedoch darauf hinweisen muss, dass der e-mail Empfänger dieser Werbeart widerspechen kann.
- Warum liegt beim Ausspannen von Kunden nicht grundsätzlich ein Wettbewerbsverstoß vor? Es ist sogar Teil des Wettbewerbs. Der Versuch ist nicht rechtswidrig, lediglich ggf. die Mittel.
- Unter welchen Voraussetzungen verstößt das Ausspannen von Kunden oder Mitarbeitern eines anderen Unternehmens gegen die Bestimmungen des UWG? Wettbewerbsrechtlich relevant wird die Abwerbung erst dann, wenn sie mit unlauteren Mitteln erfolgt. Z.B. Wenn Kunden oder Mitarbeiter des Wettbewerbs zum Vertragsbruch verleitet werden sollen, „Anschwärzen“ oder „irreführende Praktiken“. Ebenso, wenn das Ziel ist, Wettbewerb zu schädigen, z.B. gezieltes Abwerben um Wettbewerber zu schwächen.
- Was verstehen Sie unter dem Begriff „Anschwärzen“? Herabsetzung des Mitbewerbers in der Öffentlichkeit, die das ziel verfolgt, diesen zu diskreditieren, so dass er auf diese Weise Geschäfte und Marktanteile verliert.
- Welche weiteren Fallgruppen werden durch § 3 und § 4 UWG erfasst? Wer Druck oder Angst auf Käufer ausübt Wer die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen oder die Angst oder Zwangslage von Verbrauchern ausnutzt Wer den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert Wer bei Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für deren Inanspruchnahme nicht genau angibt. Wer die Teilnahmebedingungen an einem Gewinnspiel verschleiert Wer die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit dem Warenabsatz koppelt Wer Mitbewerber herabsetzt oder verunglimpft Wer unwahre Tatsachen über Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers verbreitet Wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind Wer Mitbewerber gezielt behindert Wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
- Wie lautet die Generalklausel des § 3 UWG? Wer ... Wer unlautere Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
- Welche Rechtsfolgen kann unlauteres Wettbewerbsverhalten nach sich ziehen? Inanspruchnahme auf Beseitigung und bei Wiederholung auf Unterlassung. Schadenersatzpflicht Gewinnabschöpfung, der durch unlauteres Verhalten zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern erzielten Gewinnes an den Bundeshaushalt.
- Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn sich ein Mitbewerber unlauter im Sinne des UWG verhält? Skizzieren Sie kurz den Ablauf! Außergerichtlich: Abmahnung möglichst schriftlich unter Androhung gerichtlicher Schritte. Aufforderung an den wettbewerbswidrig Handelnden, innerhalb einer angemessen Frist strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ersatz erforderlicher Aufwendungen fordern. Gerichtlich:Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung (Eilverfahren): Behauptung mit Belegen oder eidesstattlicher Versicherung belegen. Bei Widerspruch mündet das in mündliche Verhandlung bei der alle Beweismittel vorliegen müssen. oder Klage einreichen unter Vorlage aller Beweismittel. Ggf. zusätzlich Klage in der Hauptsache. Das Gericht kann unzulässige oder unbegründete Anträge ohne mündliche Verhandlung zurückweisen. Kosten trägt Antragsteller. Beschwerde gegen den Beschluss möglich.
- Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie selber mit einer Abmahnung überzogen werden? Anerkennung der Abmahnung in vollem Umfang, Unterlassungserklärung u. Zahlung der Abmahnkosten Anerkennung der Abmahnung, Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten Anerkennung der Abmahnung, Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und NICHT-Zahlung der Abmahnkosten KEINE Unterlassungserklärung, stattdessen sofort Schutzschrift beim Gericht, um gerichtlichem Verfahren zuvorzukommen. Anwalt! Keine Reaktion und Inkaufnahme eines Gerichtsverfahrens
- Was sollten Sie hinsichtlich der Verjährung bei Ansprüchen aus dem UWG beachten? Ansprüche aus dem UWG verjähren 6 Monate nach Kenntniserlangung (Handlung und Person). Unterbrechung der Verjährung nur durch Klage.