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Zivilprozessrecht (Fach) / Grundsätze der ZPO (Lektion)

Erkenntnisverfahren Volstreckungsverfahren

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  • Erkenntnisverfahren Gesetzlich geregeltste Verfahren, in dem vor staatlichen Gerichten die Rechte des Einzelnen festgestellt werden.   = Titel 
  • Vollstreckungsverfahren Gesetzlich geregeltes Verfahren, in dem mit Hilfe von staatlicher Gewalt die festgestellten Rechte zwangsweise durchgesetzt werden.
  • Grundsätze und Prinzipien des Erkenntnisverfahrens - Dispositionsgrundsatz = die Parteien eines Rechtsstreits bestimmen Inhalt, Beginn und Ende des Verfahrens selbst. - die Parteien sind der Kläger und der Beklagte  - der Inhalt wird von den Parteien durch die Formulierung von Anträgen bestimmt  - der Richter darf den Parteien nicht mehr und auch nichts anderes ansprechen als beantragt wurde