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BGB Deliktsrecht (Fach) / § 826 BGB (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.
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- Welche Voraussetzungen hat der Anspruch aus § 826 BGB? I. SchadenszufügungII. SittenwidrigkeitIII. Schädigungsvorsatz
- Schützt § 826 BGB auch das Vermögen? Ja.
- Wann liegt Sittenwidrigkeit i.S.v. § 826 BGB vor? Wenn das Verhalten gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
- Nenne ein Beispiel für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.v. § 826 BGB! Titelmissbrauch.
- Was ist der Bezugspunkt des Schädigungsvorsatzes bei § 826 BGB? Die Schadenszufügung (nicht: Sittenwidrigkeit).
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