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Sachenrecht II (Fach) / Ersterwerb einer Auflassungsvormerkung, §§ 883, 885 BGB (Lektion)

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  • Was ist Sinn und Zweck der Auflassungsvormerkung? Sicherung eines Anspruchs auf Übereignung, insbesondere vor Verfügungen an Dritte zwischen Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrages und Übereignung (Auflassung) des Grundstücks.
  • Was sind die Voraussetzungen des (Erst-) Erwerbs einer Auflassungsvormerkung? I. Zu sichernder AnspruchII. Bewilligung oder einstweilige VerfügungIII. Eintragung ins GrundbuchIV. Berechtigung
  • Kann die Auflassungsvormerkung auch künftige Ansprüche absichern? Ja, § 883 I 2 BGB.
  • An welche Vorschrift ist bei dem Ersterwerb der Auflassungsvormerkung hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunktes für das Vorliegen der Berechtigung zu denken? An die Vorverlagerung nach § 878 BGB analog.
  • Gibt es einen gutgläubigen (Erst-) Erwerb einer Auflassungsvormerkung vom Nichtberechtigten? Ja, §§ 892, 893 BGB analog; Arg.: Die Auflassungsvormerkung ist verfügungsähnlich.
  • Was ist die Rechtsfolge der Auflassungsvormerkung? Relative Unwirksamkeit von Zwischenverfügungen, § 883 II BGB.
  • Welches Problem ist bei der Rechtsfolge der Auflassungsvormerkung angesiedelt? Anwendbarkeit der Auflassungsvormerkung auch auf sonstige Umstände, die den (ggf. gutgläubigen) Eigentumserwerb vereiteln könnten.
  • Nenne im Zusammenhang mit § 883 II BGB ein Beispiel für einen "sonstigen Umstand", der den Eigentumserwerb am Grundstück vereiteln kann? Nach Abschluss der Kaufvertrages eingetretene Bösgläubigkeit des Erwerbers vom Nichtberechtigten.
  • Welche Auffassungen werden zum Problem der Anwendbarkeit des § 883 II BGB auf sonstige Umstände vertreten? - aA: (-)- hM: (+)
  • Was spricht für die Auffassung, die die Anwendbarkeit des § 883 II BGB auf sonstige Umstände verneint? Wortlaut.
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  • Was spricht für die Auffassung, die die Anwendbarkeit des § 883 II BGB auf sonstige Umstände bejaht? Sinn und Zweck der Auflassungsvormerkung (effektives Sicherungsmittel).