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Steuer (Fach) / Stunde 2 (Lektion)

Grundbegriffe des Steuerrechts

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  • Def. Steuerschuld Die Steuerschuld ist eine Kraft Gesetzes begründete Schuld zur Zahlung von Steuern.
  • Was ergibt sich aus der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern Es ergeben sich Nebenpflichten wie´Erklärungs- und Buchführungspflichten.
  • Wo wird geregelt wer der jeweilige Steuerschuldner ist? In den Einzelsteuergesetzten (USTgesetz, Körperschaftssteuergesetzt, Einkommesteurgesetz
  • Wo sind sie steuerlichen Buchführungspflichen geregelt? In der Abgabenordnung
  • Zur Buchführung verpflichtet ist auch... wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzten Bücher führen muss. (z.b. HGB)
  • Lt. HGB ist jeder Kaufmann... zur Buchführung verpflichtet
  • Ausgennommen lt. HGB von der Buchführungspflicht sind... Einzelkaufleute wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter 500000 Umsatz sowie Erlöse unter 50000
  • Das Eimkommensteuergesetz unterscheidet zwischen Der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht
  • Wer unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht Natürliche Personen die ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
  • Wer ist beschränkten Steuerpflichtig Natürliche Personen die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt NICHT im Inland haben.
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  • Was ist ein Wohnsitz (Tatbestände) Wohnung (jede zum Wohnen geeignete Unterkunft) Innehaben (Tatsächliche Verfügung) Umstände die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und genutz wird.
  • Für wen gilt die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht Für Personen die in das Ausland entsendte sind und in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältniss stehen.
  • Was ist die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag?? Gem. Art  45 des EWG-Vertrages müssen alle EU Mietgliedstaaten die Bürger gleich stellen. Es müssen 90% der Einkünfte der deutschen Est unterliegen / die nicht unterliegenden Einkünfte max. 8004€.
  • Wann beginnt die persönliche Steuerpflicht Frühestens mit Vollendung der Geburt - spätestens mit dem Tod.
  • Def. Besitzsteuer Steuern von Einkommen, Ertrag und Vermögen
  • Def. Verkehrssteuer Steuern die an Vörgänge des Rechtsverkehrs knüpfen
  • Def. Verbrauchssteuer Steurern die an einen Verbrauch geknüpft sind.