17
Steuer (Fach) / Stunde 2 (Lektion)
Grundbegriffe des Steuerrechts
Diese Lektion wurde von Grundner30 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
Anzeige
- Def. Steuerschuld Die Steuerschuld ist eine Kraft Gesetzes begründete Schuld zur Zahlung von Steuern.
- Was ergibt sich aus der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern Es ergeben sich Nebenpflichten wie´Erklärungs- und Buchführungspflichten.
- Wo wird geregelt wer der jeweilige Steuerschuldner ist? In den Einzelsteuergesetzten (USTgesetz, Körperschaftssteuergesetzt, Einkommesteurgesetz
- Wo sind sie steuerlichen Buchführungspflichen geregelt? In der Abgabenordnung
- Zur Buchführung verpflichtet ist auch... wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzten Bücher führen muss. (z.b. HGB)
- Lt. HGB ist jeder Kaufmann... zur Buchführung verpflichtet
- Ausgennommen lt. HGB von der Buchführungspflicht sind... Einzelkaufleute wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter 500000 Umsatz sowie Erlöse unter 50000
- Das Eimkommensteuergesetz unterscheidet zwischen Der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht
- Wer unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht Natürliche Personen die ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
- Wer ist beschränkten Steuerpflichtig Natürliche Personen die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt NICHT im Inland haben.
- Anzeige
- Was ist ein Wohnsitz (Tatbestände) Wohnung (jede zum Wohnen geeignete Unterkunft) Innehaben (Tatsächliche Verfügung) Umstände die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und genutz wird.
- Für wen gilt die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht Für Personen die in das Ausland entsendte sind und in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältniss stehen.
- Was ist die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag?? Gem. Art 45 des EWG-Vertrages müssen alle EU Mietgliedstaaten die Bürger gleich stellen. Es müssen 90% der Einkünfte der deutschen Est unterliegen / die nicht unterliegenden Einkünfte max. 8004€.
- Wann beginnt die persönliche Steuerpflicht Frühestens mit Vollendung der Geburt - spätestens mit dem Tod.
- Def. Besitzsteuer Steuern von Einkommen, Ertrag und Vermögen
- Def. Verkehrssteuer Steuern die an Vörgänge des Rechtsverkehrs knüpfen
- Def. Verbrauchssteuer Steurern die an einen Verbrauch geknüpft sind.