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Wirtschaftsrecht Vorlesung (Fach) / Wirtschaftsrecht VO (Lektion)
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- Wer ist Unternehmer? Wer ein Unternehmen betreibt (§1Abs 1 UGB) Unternehmensträger, Rechtssubjekt ( juristische od. natürliche Person)
- Was ist ein Unternehmen? jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit! §1 Abs 2 UGB Rechtsobjekt einheitliches Verpflichtungsgeschäft (Titel) Verfügungsgeschäft
- Wann ist die Unternehmensgröße nur in 3 Fällen beachtlich? Umsatzerlös > 700.000 Euro Rechnungslegungspflichtig (§189 UGB) Eintragungspflicht bei Einzelunternehmern GesbR -> OG/KG
- Welche Arten von Unternehmern gibt es? Unternehmer kraft unternehmerischer Tätigkeit Unternehmer kraft Rechtsform Unternehmer kraft (unrichtiger) Eintragung Scheinunternehmer kraft eigenen Verhaltens
- Was ist eine Firma? §17 ff UGB bezeichnet Unternehmensträger Kennzeichungs-, Unterscheidungskraft; Irreführungsverbot Sach-, Personen(Namens)firmen; gemischte Firmen; Fanasiefirmen zwingende Rechtsformzusätze doppelter Firmenschutz
- Woraus besteht das Firmenbuch? Hauptbuch, Urkundensammlung allgemeine / besondere Eintragungen deklarative / konstitutive Wirkung Publizitätzwirkungen
- Was sind die Wirkungen des Firmenbuchs? deklarative (rechtsbekundend) / konstitutive (rechtsbegründend) Wirkung Publizitätswirkungen - negative Publizität - positive Publizität - Rechtsscheinhaftung
- Stellen Sie Prokura mit Handlungsvollmacht gegenüber! Prokura: im Außenverhältnis unbeschränkbar = Formalvollmacht von eingetragenen Unternehmer ausdrücklich erteilt Firmenbuchanmeldung (deklarativ) Handlungsvollmacht: branchenübliche und gewöhnliche Rechtsgeschäfte (Vermutungsregel) keine Formalvollmacht schlüssig erteilt nicht eintragungsfähig im Firmenbuch
- Zählen Sie die 4 Wesensmerkmale einer Gesellschaft auf! Rechtsgemeinschaft (Personenvereinigung) Rechtsgeschäft (Geselschaftsvertrag, Statuten) Gemeinsamer Zweck (ideell, materiell) Organisiertes Zusammenwirken (Leitung, Aufsicht, Willensbildung)
- Stellen Sie 4 Wesensmerkmale einer Personen- und Kapitalgesellschaft gegenüber! Personengesellschaft: persönlicher Einsatz Selbstorganschaft Innenverhältnis weitgehend dispositiv kein Mindestkapital, persönliche Haftung für Schulden Kapitalgesellschaft: Kapitaleinsatz (Fremd-) Drittorganschaft Innenverhältnis weitgehend zwingend Trennungsprinzip
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- Wann wird die OG errichtet & wann entsteht sie? Errichtung: --> Innenverhältnis = Abschluss des Gesellschaftsvertrages Entstehung: --> Außenverhältnis = (konstitutive) Eintragung im Firmenbuch
- Zählen Sie 6 Wesensmerkmale der OG auf! Zweckneutralität Eigene Firma rechtsfähig; aktiv vermögensfähig unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter gesamthandschaftliche Verbundenheit der Gesellschafter keine Einpersonen-OG: ihr gehören mindestens 2 Gesellschafter an
- Zählen Sie 5 Wesensmerkmale der Kommanditgesellschaft (KG) auf! Hafteinlage (Außenverhältnis;FB) / Pflichteinlage (Innenverhältnis) von gewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen Gewinnbeteiligung Verlustauffüllungspflicht Wettbewerbsverbot; Kontrollrechte: eingeschränkt
- Wie haftet der Gesellschafter einer OG? Haftung: Gesellschaftsvermögen und Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen! persönlich unbeschränkt unbeschränkbar unmittelbar primär solidarisch
- Was passiert bei einem Tod eines Gesellschafters bei einer OG? grundsätzlich Auflösung der Gesellschaft Fortsetzungsklausel (schon im Gesellschaftsvertrag) Nachfolgeklausel (einfache / qualifizierte) Eintrittsklausel
- Was sind die Wesensmerkmale der GmbH? juristische Person Trennungsprinzip zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck Unternehmer kraft Rechtsform Mindeststammkapital: derzeit noch 10.000 €
- Was sind die Wesensmerkmale einer AG? juristische Person ieS; Trennungsprinzip Unternehmer kraft Rechtsform Grundkapital zerlegt in Aktien
- Was besagt das Trennungsprinzip? lommt bei Kapitalgesellschaften zur Anwendung: (juristische Personen ieS) sind selbst Träger des Ges. Vermögen (aktiv vermögensfähigkeit) Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen sind getrennte Vermögensmassen für Gesellschaftsschulden haftet grundsätzlich nur das Ges. Vermögen (passive vermögensfähigkeit)
- Warum gilt bei Personengesellschaften das Trennungsprinzip nicht? das Trennungsprinzip gilt nur für juristische Personen ieS passive vermögensfähigkeit bei Pers.ges. nicht vollkommen ausgeprägt und somit haftet zB. OG/KG selbst für Gesellschaftsschulden plus ein Gesellschafter(Komplementär) mit seinem Privatvermögen
- Was bedeutet gebundenes Miteigentum? Bei GesbR im Innenverhältnis: Gesellschaftsvermögen = gebundenes Miteigentum der Gesellschafter (ausgenommen Arbeitsgesellschafter)
- Was versteht man unter Forderungen der GesbR? gelten nicht als Teilforderungen der einzelnen Gesellschafter sondern als Gesamthandforderungen (§1203 ABGB) Gesellschafter können die Forderungen nur gemeinsam geltend machen (oder durch befugten Vertreter)
- Wie lautet die Definition von Wertpapier? Wertpapiere sind Urkunden, in denen private Rechte in der Weise verbrieft werden, dass zur Geltendmachung dieser Rechte die Innehabung der Urkunde erforderlich ist = weiter WP-Begriff
- Welche Wertpapierarten gibt es? Inhaberpapiere Orderpapiere Rektapapiere (Namenspapiere) qualifizierte Legitimationspapiere
- Wo findet man die 8 gesetzlichen Wechselbestandteile? Art 1 Z1 bis Z8 WechselG
- Was ist die negative Orderklausel? Der Austeller kann gem. Art 11 (2) WG eine negative Orderklausel setzten und auf diese Weise die Übertragung durch Indossament ausschließen. Zession, wenn negative Orderklausel= Rektawechsel (Verbot des Orderwechsels gem §11KSchG)
- Wer ist Unternehmensträger bei einer GesbR, einer KG, einer AG? bei GesbR = Gesellschafter bei KG = die Gesellschaft bei AG = die Gesellschaft
- In welchem Zeitpunkt wird die KG errichtet? Wann entsteht sie? Errichtung: durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages Entstehung: durch Eintragung ins Firmenbuch
- Wenn ein Unternehmer bei einem Warenkauf iSd §§373 UGB der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht innerhalb angemessener Zeit nachkommt, dann "gilt die Ware als genehmigt". Was bedeutet das konkret? sog. genehmigungsfiktion -> Käufer unterlässt die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen (§377 Abs. (2) UGB)
- Was versteht man unter "gemischter Vertretung"? es geht darum, wer die Gesellschaft im Außenverhältnis gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich berechtigen oder verpflichten kann -> bei gemischter Vertretung: ein Organ + Prokurist
- Was versteht man unter Maßnahmen gewöhnlicher Geschäftsführung? gewöhnliche Geschäfte, sind solche, die im konkreten Unternehmen üblicherweise vorkommen.
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- Was sind Maßnahmen außergewöhnlicher Geschäftsführung? außergewöhnliche Geschäfte, sind solche, die von ihrer Art, ihrem Umfang oder ihrem Risiko über das im konkreten Unternehmen vorkommende übliche hinausgehen. zB.: Aufnahme eines Kredits
- Wie haftet der Kommanditist einer KG? Der Kommanditist haftet nach §171 UGB den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.
- Was bedeutet "Drittelparität" im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrates einer AG bzw. einer GmbH? aufgrund des ArbVG ist der Aufsichtsrat, sofern ein Betriebsrat besteht, arbeitnehmerbestimmt - der Betriebsrat entsendet aus dem Kreis der Betriebsmitglieder für je 2 Kapitalvertreter einen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat -> Prinzip der Drittelparität (bei ungeraden Zahlen -> aufrunden)
- Was besagt die sog. "Hälfteklausel" bei Gründung einer GmbH? Welche Ausnahmen davon sieht sich das GmbH-Gesetz vor? gem. §6a (1) GmbHG muss mind. die Hälfte des Stammkapitals durch bar zu leistende Stammeinlage aufgebracht werden (sog. "Hälfteklausel) Unterschreitung der Hälfte - Grenze nur in den Fällen des §6a (2) - (4) GmbHG: Errichtung einer Gesellschaft zum ausschließlichen Zweck der Fortführung eines seit mind. 5 Jahren bestehenden Unternehmens, wobei der Gesellschaft nur der letzte Inhaber nur bestimmte nahe Familienmitglieder angehören sollen (§6a (3) - (4) GmbHG Abs 1 ist nicht anzuwenden, wenn die aktienrechtlichen Vorschriften über die Gründungsprüfung eingehalten werden
- Nennen Sie - stichwortartig - vier Merkmale, durch die sich die AG (Aktiengesellschaft) von der GmbH unterscheidet! AG: Kapital: 70.000€ Organe: Vorstand, Hauptversammlung, Aufsichtsrat bei Gründung einzuzahlen: 1/4 auf jede Aktie, sowie das Agio, Sacheinlagen sofort Beschlussfähigkeit: wenn zumindest ein Aktionär stimmberechtigt teilnimmt oder im Weg der Fernabstimmung oder per Brief abgestimmt GmbH: Kapital: 35.000€ Organe: Geschäftsführer, Generalversammlung, eventuell Aufsichtsrat bei Gründung einzuzahlen: 1/4 auf jede Bareinlage, bar mindestens 17.500, Sacheinlagen sofort Beschlussfähigkeit: 10% des Stammkapitals, ansonsten zweite Versammlung einberufen, die ohne Rücksicht auf Höhe des Stammkapitals beschlussfähig ist
- Wie erfolgt die Bestellung des Vorstandes einer AG? §75 AktG doppelte Mehrheit (sog. Aktionärschutzklausel)