12
Patientenbetreuung und Abrechnung Teil I (Fach) / Lektion 2- Patienten empfangen und begleiten (Lektion)
2.1.6 Zuzahlungen bei Verordnungen / Befreiung
Diese Lektion wurde von tati2510 erstellt.
Anzeige
- Zuzahlung für Arznei-, Verband-, Hilfsmittel und Krankenbeförderung 10 % des Abgabepreises min 5 und max 10 höchstens in der Höhe der tatsächlichen Kosten
- Zuzahlung 0-5 € tatsächslicher Preis: 0-5€
- Zuzahlung bei 5-50 € 5 €
- Zuzahlung bei 50-100 € 10 % der tatsächlichen Kosten: 5-10 €
- Zuzahlung ab 100 € 10 €
- Zuzahlung bei der Verordnung von Heilmittel 10 % der Kosten + zuzüglich 10 € je Verordnung
- Zuzahlung bei Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind. ( Inkontinenzartikel) 10 % je Packung max. 10€ je Idikation pro Monat
- Zuzahlung für Krankenbeförderung 10 % des Abgabepreises min. 5€ maximal 10 € jedoch höchstens die tatsächlichen Kosten
- Zuzahlung für Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitation 10 € je Kalendertag für längstens 28 Tage
- Zuzahlung bei stationärer Vorsorgeleistung ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen 10 € je Kalendertag ohne zeitliche Begrenzung
- Anzeige
- Wie hoch ist die Belastungsgrenze für die Befreiung von Zuzahlungen? 2 - 2 % des Jahresbruttoeinkommens - 1 % des Jahresbruttoeinkommens bei schwerwiegend chronisch Kranken.
- Welche Personengruppe fällt unter die Belastungsgrenze von 1 %? 4 schwerwiegend chronisch krank Schwerwiegend oder Erwerbsminderung von 60 % + Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III dauerhafte medizinische Versorgung