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Patientenbetreuung und Abrechnung Teil I (Fach) / Lektion 2- Patienten empfangen und begleiten (Lektion)

2.1.6 Zuzahlungen bei Verordnungen / Befreiung

Diese Lektion wurde von tati2510 erstellt.

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  • Zuzahlung für Arznei-, Verband-, Hilfsmittel und Krankenbeförderung 10 % des Abgabepreises  min 5 und max 10 höchstens in der Höhe der tatsächlichen Kosten
  • Zuzahlung 0-5 € tatsächslicher Preis: 0-5€
  • Zuzahlung bei 5-50 € 5 €
  • Zuzahlung bei 50-100 € 10 % der tatsächlichen Kosten: 5-10 €
  • Zuzahlung ab 100 € 10 €
  • Zuzahlung bei der Verordnung von Heilmittel 10 % der Kosten + zuzüglich 10 € je Verordnung
  • Zuzahlung bei Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind. ( Inkontinenzartikel) 10 % je Packung max. 10€ je Idikation pro Monat
  • Zuzahlung für Krankenbeförderung 10 % des Abgabepreises min. 5€ maximal 10 € jedoch höchstens die tatsächlichen Kosten
  • Zuzahlung für Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitation 10 € je Kalendertag für längstens 28 Tage
  • Zuzahlung bei stationärer Vorsorgeleistung ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen 10 € je Kalendertag ohne zeitliche Begrenzung
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  • Wie hoch ist die Belastungsgrenze für die Befreiung von Zuzahlungen? 2 - 2 % des Jahresbruttoeinkommens   - 1 % des Jahresbruttoeinkommens bei schwerwiegend chronisch Kranken.
  • Welche Personengruppe fällt unter die Belastungsgrenze von 1 %? 4 schwerwiegend chronisch krank Schwerwiegend oder Erwerbsminderung von 60 % + Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III dauerhafte medizinische Versorgung