1

Strafrecht (Fach) / Mord (Lektion)

Definitionen

Diese Lektion wurde von Pillepalle erstellt.

Lektion lernen

  • Heimtücke iSv § 211 Heimtücke = Das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers Wehrlos = wer sich aufgrund seiner Arglosigkeit keines Angriffes auf sein Leben bzw. seine körperliche Integrität versieht