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Internationales Wirtschaftsrecht (Fach) / WTO und GATT (Lektion)

WTO und GATT

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  • Geschichte des Welthandelsrechts WTO und GATT Atlantik-Charta v. 14 August 1941 --> möglichst enge Zusammenarbeit aller Nationen im Bereich der Wirtschaft und Nichtdiskriminierung 1944 Konferenz von Bretton-Woods (New Hampshire) Einberufung durch US-Präsident 44 Staaten Leitung Henry Morgenthau (US-Schatssekretär) GB-Delegation: Leitung John Mayard Keyens Weltbank und IWF (ergänzend internationale Handelsorganisation)
  • Bretton-Woods-Abkommen --> multilaterales Währungsabkommen -->Gesamtheit der geschaffenen Institutionen (auch GATT) als Bretton-Woods-System internationalen Güterverkehr durch Bereistellung von Zahlungsmitteln wieder in Gang bringen
  • ITO und GATT 1947 Paralell zu Bretton-Woods Arbeiten zu ITO 1945: USA laden versch. Staaten zu Verhandlungen über multilaterales Handelsübereinkommen ein 1945: UNO Art. 61 ff. ECOSOC 1946 Resolution 13 ECOSOC: Einberufung einer "United Nations Conference on Trade and Empolyment" -->Ziele: weltweite Zollsenkung und Charta für ITO 1947/48 Havanna-Conference (United Nations Conference on Trade and Employment)
  • Havanna-Charta ITO als Organisation gegenseitige Zollsenkung Vorschriften zur Sicherung der erzielten Zollsenkungsvorteile Problem USA: Schnell klar, das Kongress umfassende ITO-Charta nicht akzeptieren wird seit NY 1947 Arbeiten an GATT 30. Okt. 1947: Final Act of the Second Session of the Preapratory Committee Text des GATT wird unterzeichnet Text des Protokoll of Provisional Application wird unterzeichnet Protocol of Provisional Application (Art. 25 WVK) tritt am 1. Jan. 1948 in Kraft
  • birth-defects des GATT nur vorläufige Anwendbarkeit (dann allerdings von 1948 bis 1995) keine internationale Organisation (wegen beschränkten US-Mandat) --> nur CONTRACTING PARTIES Grandfather-Klausel lange Zeit fehlende politische Akzeptanz ABER: schnell wachsende Mitgliederzahl schnell institutionelle Verfestigung Fortentwicklung des GATT-Rechts durch Handelsrunden ---> spätestens 1980er = Gewohnheitsrechtlich internationale Organisation
  • Übersicht der Verhandlungsrunden Genf Annecy Torquay Genf Dillon Kennedy Tokyo Uruguay Doha (nicht abgeschlossen)
  • rechtliche Struktur des GATT nach Tokio-Runde (1973-79) erstmals substantielle Regelung nichttarifärer Handelshemmnisse (MTN-Kodizes) technische Handelshemmnisse öffentliches Beschaffungswesen subventionskodex Zollwertkodex Anit-Dumping-Kodex
  • Probleme der Kodizes-Struktur immer schwerer durchschauende Rechtsmasse (Balkanisierung des GATT-Rechts) keine universelle Reglung nichttarifärer Handelshemmnisse ("neuer Protektionismus") unklares Verhältnis Art. I:1 GATT zu MTN-Kodizes   --> Zusammen mit der Weltwirtschaftskrise Ender 1970er zunehmende Erosion der Ordungsfunktion des GATT
  • grandfahter-Klausel gewährleistet, dass Regelungen, die vor dem 01.01.1948 in Kraft getreten und inhaltliche mit dem GATT unvereinbar sind, nicht aufgehoben werden müssen -->wichtigstes birth-defect
  • Uruguay-Runde 1986-1994 -->Ministererklärung von Punta der Este Zölle und nichttariffäre Handelshemmnisse Besondere Sektoren (Rohstoffe, Landwirtschaft, Textilien) Reform der bisherigen GATT-Regeln (einzelne Artikel, Schutzmaßnahme, GATT-Kodizes, Subventionen, Streitbeilegung) neue Themen: Investitionsschutz, Schutz geistigen Eigentums, Dienstleisungen Funktionieren des GATT-Systems (Überwachung Handelspolitiken, Entscheidungsfindung, Zusammenarbeit von Weltbank und IMF)
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  • Uruguay-Runde - zeitlicher Verlauf 86-87 Aufstellung von Verhandlungsplänen 88 Beschluss zur Midterm Review Conference 89 Mid-Term-Aggreements (TPRM) 90 Ministerkonferenz Brüssel (geplanter Abschluss -->gescheitert aufgrund Agrar) 90/91 Vorschlag Kanada, EG zu Multilateral Trade Organization Dez 91 Dunkel-Draft Verlängerung Fast-Track USA Blair-House-Abkommen Aggrar 15.Dez 1993 Abschluss in Genf 15. April 1994 feierliche Unterzeichnung in Marrakesch
  • Struktur der WTO-Rechtsordnung GATT 1994 (einschließlich Auslegungsvereinbarungen) Übereinkommen über: Landwirtschaft Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen Textilen und Bekleidung (außer Kraft seit 2005) technische Handelshemmnisse handelsbezogene Investitionsmaßnahmen Kontrolle vor dem Versand Ursprungsregelungen Einfuhrlizenzverfahren Druchführung des Art. VII GATT (Zollwertkodex) Subenventionen und Ausgleichsmaßnahmen Schutzmaßnahmen Durchführung des Art. VI des GATT 1994 (Anit-Dumpingübereinkommen)
  • Die WTO-Rechtsordnung Grundlegende Zielsetzung: schrittweise Zollreduzierung und rechtliche Sicherheit der durch die Zollsenkung erzielten Liberalisierungsfortschritte
  • Prinzipien der WTO-Rechtsordnung Offenheit der Märkte --> Abbau von Zöllen und przinzipielles Verbot von nichttarifärer Handelshemmnisse Diskriminierungsverbot (nach außen und innen) --> Idee gleicher Möglichkeiten von Freiheitsverwirklichung --> Grundbedingung für Wettbewerb Souveränität --> Handlungsfreiheit im Rahmen Offenheit der Märkte und Nichtdiskriminierung -->Sicherung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Pluralität Solidarität bzw. globale Gerechtigkeit -->Rechtfertigungszwang Ungleichverteilung allg. Vorteilhaftigkeiten, nicht zwingend egalitäre Gleichheit
  • Offenheit der Märkte 1952 Weltzollorganisation/-Rat - 170 Mitgliedsstaaten 80er Erarbeitung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren Anwenung von 200 Staaten und EG --> 99% des Welthandels USA lange eigenes System, Anwenung erst seit 1988
  • Problembereiche Zollrecht Wertbestimmung Art. VII GATT für sich zu ungenau Tokio-Runde Abkommen jetzt: Übereinkommen zur Durchführung des Art. VII GATT 1994 Aussagangspunkt: Transaktionswert (nicht bei Nähebez. Verkäufer-Käufer) ansonsten Transaktionswert gleicher oder ähnlicher Waren ansonsten errechneter Wert (Kosten, Gewinn etc.) ansonsten andere Methoden im übrigen Notwendigkeit von Rechtsschutz Bestimmung des Ursprungslandes Probleme insbes. bei Waren, die aus Teilen zusammengebaut werden, die aus versch. Staaten stammen neben Zollrecht auch wichtig: Antidumping vor WTO: Kyoto Konvention des Weltzollrates jetzt: Übereinkommen über Ursprungsregeln der WTO allg. Regeln Verhandlungsmandat zur Ausarbeitung weltweit harmonisierter Regelungen (vorgesehener Abschuss 1998, geplanter Abschluss 2007)
  • Verbot nichttarifärer Handelshemmnisse art. XI:1 GATT
  • Nichtdiskriminierungsprinzip nach außen --> Meistbegünstigung (Art. I:1 GATT) nach innen --> Inländergleichbehandlung (Art. III GATT) optimale Ressourcenallokation auf einem Markt setzt freien Wettbewerb iSv Angebot und Nachfrage voraus --> dieser freie Wettbewerb muss sich nicht auf alle Produkte beziehen entscheidend ist die Wettbewerbsposition ausländischer im Verhältnis zu inländischen Produkten das faire Wettbewerbsverhältnis der Produkte darf nicht durch hoheitliche Maßnahmen beeinflusst werden wie insgesamt im WTO-Recht kommt es auf einen kokreten Schaden nicht an. Schon das Risiko einer Diskriminierung reicht aus, um die faire Wettbewerbssituation zu beeinflussen
  • like products (Art. III GATT) EG verbietet die Verwendung bestimmter asbesthaltiger Stoffe bei der Produktion -->abesthaltige und asbestfreie Stoffe unterscheiden sich nicht in ihrer physischen Beschaffenheit USA verbietet Verkauf von Tunfisch, bei dessen Fang Delphine verletzt bzw. getötet wurden