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Internationales Wirtschaftsrecht (Fach) / Internationales Investionsschutzrecht (Lektion)

Investitionsschutz

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  • Grundstrukturen --> Fallbeispiel siehe Folie Änderung der innerstaatlichen Rechtslage ist Bestandteil staatlicher Souveränität Souveränität lässt sich nur durch Völkerrecht einschränken Ein völkerrechtlicher Vertrag ist eine Übereinkunft zwischen Völkerrechtssubjekten Unternehmen sind keine Völkerrechtssubjekte also ist Investitionsrechtsvertrag kein Völkerrecht also ist Souveränität Lybiens nicht eingeschränkt aber --> Schiedsrichter Dupuy: Vertrag aus Bsp. ist Völkerrecht in jedem Fall anerkannt: Wirkung einer Stabilisierungsklausel bei Verweis auf Völkerrecht --> internationaler Vertrag/state contract --> keine Berufung auf Souveränität Zur Sicherheit: Flankierter Investitionsschutzvertrag Staat-Staat und Streitbeilegungsvereinbarung
  • maßgebliche Rechtsbeziehung Contract: Investor (Unternehmen) ---> Staat  = Investitionsvertrag (Bsp. Konzession zur Förderung von Erdöl)   Treaty: Staat A ---> Staat B / Investor zwischen geschaltet  = BIT (Investitionsschutzabkommen oder "Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen)
  • Rechtsmöglichkeiten Investor Investitionsvertrag (contract) Innerstaatlicher Rechtsweg (Problem: langwierig, unsicher, fremdes Recht, fremde Rechtskultur, evtl. keine unabhängige Justiz) Internationales Schiedsgericht --> setzt zwingend Schiedsklausel im Investitionsvertrag voraus -->keine Erzwingbarkeit, wenn Gaststaat nicht will -->anwendbares Recht oft Recht des Gaststaates -->Unsicherheit Internationalisierungsklausel Diplomatischer Schutz BIT mit materiellen Völkerrechtsgarantien für Investitionen und prozessualen Möglichkeit für Investor gegen Gaststaat
  • Diplomatischer Schutz Behandlung Individuum durch Gaststaat, durch die völkerrechtliche Verpflichtungen verletzt werden (z.B. Investitionsschutz, fremdenrechtliche Mindesstandards) Individuum ist im Zeitpunkt des Verletzung Staatsangehöriger des schutzausübenden Heimststaates ("Band der Nationalität") Erschöpfung des innerstaatlicher Rechtsweges (Local remedies rule) Calovo-Klausel: Ausschluss durch Vertrag mit Individuum möglich? Verletzung staatlicher oder individualer Rechte? Anspruch nach Völkerrecht oder Grundgesetz?
  • Diplomatischer Schutz - Bestimmung der Staatszugehörigkeit Grundsätze des diplomatischen Schutzes Berechtigung zur Schutzausübung Natürliche Personen (genuine link) Juristische Personen Gründungstheorie (angelsächischer Raum) Sitztheorie (Kontinataleuropa) Kontrolltheorie
  • Diplomatischer Schutz II Recht eines Staates, seine Staatsangehörigen gegenüber eines anderen Völkerrechtssubjekt (Staaten) zu schützen
  • Völkerrechtssubjekte --> Rechtssubjekt im Völkerrecht (Träger von Rechten und Pflichten) originäre Völkerrechtssubjekte: staatlich (Staaten) nicht-staatlich (Internationales Komitee vom roten Kreuz) derivative Völkerechtssubjekte: Internationale Organisationen (UN, Europäische Union)
  • Juristischer Personen - Heimatstaat? Gründungstheorie: Heimatstaat ist Gründungsstaat --> nach dessen Recht ein Unternehmen gegründet wurde Sitztheorie: Heimatstaat ist Sitzstaat --> wo Unternehmen seinen Sitz hat (Sitz ist Sitz der Verwaltung) Kontrolltheorie: Heimatstaat ist Kontrollstaat --> wo Angehörige Mehrheit der Gesellschaft ausmachen
  • Diplomatischer Schutz - Probleme im transnationalen Wirtschaftsrecht Bruch eines Investitionsvertrages (contracts) ist völkerrechtlich nicht sanktioniert (nur Enteignung) Staatszugehörigkeit transnationaler Unternehmen: Joint-Venture nach Recht Gaststaat, oftmals neben Inkorporation Kontrolle durch Staatsangehörige gefordert (-->Problem bei breitgestreuten Aktien) Erschöpfung Rechtsweg ist zeit- und geldintensiv und kaum erfolgsversprechend Kein Anspruch = Politikabhängigkeit   -->Notwendigkeit eigenständiger Streitbeilegungverfahren mit zunhemend eigenständiger Verfahrensbereiligung der Wirtschaftssubjekte und Individualrechten
  • Historische Entwicklung Revolutionäre Nationalisierungswelle nach 1. WK nach 2. WK Dekolonialisierung zahlreiche Enteignungen insbes. im Rohstoffbereich 60er und 70er: neue Internationale Wirtschaftsordung (NIEO) permanente Souveränität über natürliche Ressourcen ab 80er: Liberale Tendenzen und Bilaterale Investionschutzabkommen (BITs) Ende 2012 mehr als 2800 BITs
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  • Rechtsquellen Fremdenrecht BITs (regelmäßige Modellverträge) multilaterale Verträge Völkergewohnheitsrecht allg. Rechtsgrundsätze Soft law (Corporate Social Responsibility) nationales Recht Investiontionsverträge zwischen Investoren und Staaten
  • Fremdenrecht heute insbes. Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsabkommen  Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung
  • BITs regelmäßige Modellvorträge Zulassung von Investoren, Behandlungsstandards, Geldtransfer, Enteignungsschutz einschl. Entschädigungsstandards, Streitbeilegung
  • multilaterale Verträge WTO/TRIMs Chapter 11 NAFTA, entsprechend CAFTA Engergiechartavertrag OECD 1997/98
  • Völkergewohnheitsrecht Fremdenrecht und Enteignung/Entschädigung
  • Allg. Rechtsgrundsätze insbesondere Iran-US Claims Tribunal
  • Soft law UN "Guiding Principles on Buisness und Human Rights Richtlinien der Weltbank über die Behandlung von ausländischen Direktivestitionen 1992 OECD-Richtlinen für multilaterale Unternehmen 1976/2000 ILO
  • nationales Recht spezielle Investitionsverträge
  • Investitionsverträge zwischen Investoren und Staaten früher insbes. Konzessionsverträge im Rohstoffbereich heute: joint ventures mit staatlichen oder quasi-staatlichen Unternehmen Lieferung schlüsselfertige Betriebsanlage (turnkey contracts) BOT-Verträge (build, operate, transfer) Internationalisierungklauseln Schutz vor Änderung des staatlichen Rechts durch Rechtswahl Völkerrecht Stabilisierungsklauseln Einfrieren der Rechtsordnung der Gaststaates Wirkung: keine umfassende Souveränitätsaufgabe, aber Ausname Investor vor nachteiligen Änderungen der Rechtslage bzw. Entschädigungspflicht
  • Joint venture Gemeinschaftsunternehmen -->gemeinsame Tochtergesellschaft von mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennten Unternehmen
  • Zulassung von Investitionen Weitgehende staatliche Freiheit bzgl. Zulassung von ausländischen Investoren -->Einschränkungen insbes. Niederlassungsfreiheit EG und GATS und freier Kapitalverkehr gem. Art. 63 I AEUV ansonsten untersch. Standards: oftmals Restriktionen im Bereich Rüstungs- und Hochtechnologie, z.T. auch Energiebereich z.T. Leistungsbedingenungen wie local empolyment requirements Grenzen durch TRIMs und NAFTA
  • Direktinvestition unmittelbare Kontrolle mit entsprechender Management- und Risikoteilhabe
  • Portfolioinvestition reine Kapitalbeteiligung (Aktien oder Darlehen)
  • Salini-Test -
  • weiter Investitionsbegriff Eigentumsreche an beweglichen und unbeweglichen Sachen sonstige dingliche Rechte Anteilsrechte von Aktionären Forderungen (z.B. Darlehen) geistige Eigentumsrechte Konzessionen Bsp.: Bau eines Staudammes, Bau einer Straße, Betrieb eines Hotels, Schuldverprechen, Ausheben eines Kanals, Durchführung von Vorversandskontrollen
  • Begriff Investor immer Investor v. Staat --> nie Staat-Staat (Bestimmung nach Art. 4 f. ILC State Responsibility) natürliche Personen: Bestimmung nach Recht des Staates, auf dessen Staatsangehörigkeit sich Investor beruft Indiz: Vorlage Pass, Staatsangehörigkeitsurkunde Aber: zusätzlich ggf. Notwendigkeit "genuine link" Juristischer Personen: Heimatstaat bestimmt selbst ob Gründungs- oder Sitztheorie auch Minderheitsaktionäre/-gesellschafter (wenn Investition gegeben) Foreign control Klausel gem. Art. 25 II b ICSID Shell corporations (Briefkastenfirmen)
  • Standards für die Behandlung von Investitionen Meistbegünstigung (most-favoured nation treatment - MFN) Inländergleichbehandlung (national treatment) Internationaler Mindeststandard (international minimum standard) gerechte und billige Behandlung (fair an quitable treatment) voller und dauerhafter Schutz und Sicherheit (full and constant protection and security)
  • Inländergleichbehandlung und MFN --> kein allg. Diskriminierungsverbot im Völkerrecht heute regelmäßiger Bestandteil BITs etc. Problem früher: Calvo Doktrin keine Sonderbehandlung von Ausländern heute weitgehen aufgegeben? Grenzen der Meistbegünstigung insbes. deuch regionale Integrationsabkommen Differenzierung materielle Rechtsgarantien und MFN und prozessuale Wirkung MFN
  • Meistbegünstigung MFN prozessuale Wirkung einer Meisbegünstigungsklausel (MFN) --> Vereinbarung im internationalen Handel --> Staat einem anderen alle außenhandelspolitischen Vorteile (z.B. Zollermäßigungen) einräumt, die er bereits einem dritten Staat zugestanden hat. --> Verhinderung der Benachteiligung einzelner Länder im WElthandel -->Grundbestandteil des GATT und anderen Handelsabkommen
  • Calvo Doktrin Rechtsgrundsatz -->regelt insbes. in lateinamerikanischen die Rechtsstellung von Ausländern bei privatrechtlichen Angelegenheiten bleibt diplomatischer Schutz aus
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  • Inländergleichbehandlung "Jeder Vertragsstaat behandel Kapitalanlagen in seinem Hoheitsgebiet, die im Eigentum oder unter dem Einfluss von Investoren des anderen Vertragsstaats stehen, nicht weniger günstig als Kapitalanlagen der eigenen Investoren oder Investoren dritter Staaten Prüfung --> Vergleichbarkeit Investoren, Ungleichbehandlung
  • Vergleichbarkeit Investoren --> Inländergleichbehandlung tendenziell weite Interpretationen durch Schiedsgerichte  
  • Internationaler Mindesstandard Zulassung von Ausländern zum Staatsterritorium frei, aber nach Zulassung Garantie völkerrechtlicher Mindeststandards zunächst insbes.: Zuerkennung von Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit Zugang zu Gerichten und faires Verfahren; Leib, Leben und Eigentum