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Internationales Wirtschaftsrecht (Fach) / Subjekte des internationalen Wirtschaftsrecht (Lektion)

verschiedene Subjekte

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  • Die Subjekte Staat Internationale Organisationen Transnationale Unternehmen Individuen und nationale juristische Personen
  • Der Staat Entstehung eines modernen Teritorialstaates Elemente des Staatsbegriffs heutige Bedeutung: materielle Souveränität als Ausdruck internationaler Kooperationsoffenheit Jurisdiktion (territorial, personal) Interventionsverbot
  • Internationale Organisation auf völkerrechtlichem Vertrag beruhender mitgliedschaftlich strukturierter Zusammenschluss von zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, der mit eigenen Organen Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse besorgt
  • Internationale Organisationen - Historische Entwicklung 19. Jhd. Verwaltungsunionen/ Zweckverbände ohne eigene Rechtspersönlichkeit ITU 1865, UPU 1874 Zeit des Völkerbundes = Anerkennung der Rechtssubjektivität
  • Transnationale Unternehmen Unternehmen, die über Produktionsstätten und Niederlassung in mehreren Staaten verfügen, einen großen Teil ihrer Umsätze im Ausland tätigen und ihre strategischen Unternehmensplanung weltweit ausrichten Heute über 82000 mit über 810000 Zweigstellen und Tochtergesellschaften Problem: weitreichende faktische Wirkungsmächtigkeit aber keine internationale Pflichtenstellung --> Code of Conducts 1970/1980 heute Global Compact
  • Code of Conducts --> Verhaltenskodex Sammlung von Verhaltensweisen, die in untersch. Umgebungen und Zusammenhängen angewandt werden können keine zwingende Einhaltung notwenig --> Selbstkontrolle
  • Global Compact 2000 --> kooperativer Steuerungsmechanismus mehr als 5300 Unternehmen aus 130 Staaten Bereiche:   Menschenrechte Arbeitsnorm Umweltschutz Korruptionsbekämpfung  
  • Transnationale Unternehmen als Völkerrechtssubjekte? Max Huber 1920er --> ja heute weiterhin --> nein aber: faktische Bedeutung zunhemende Anzeichen für eine rechtliche Einbindung transnationaler Unternehmen in das Weltwirtschaftsrecht
  • Individuen und nationale juristische Personen Allg. völkerrechtliche Rechtsstellung klassisches Völkerrecht: totale Mediatisierung (Mittelbarmachung) heute: partielle Völkerrechtssubjekte -->Menschenrechte als Durchbrechung des staatlichen Souveränitätspanzers -->prozessuale Absicherung, z.B. UN-Menschenrechtskommission Rechtsstellung im Weltwirtschaftsrecht Etatistische Aussrichtung des Weltwirtschaftsrechts? unmittelbare Anwendbarkeit des Weltwirtschaftsrechts?
  • Rechtsquellen - Art. 38 IGH-Statut Der Gerichtshof, dessen Aufgabe es ist, die ihm unterbreiteten Streitigkeiten nach dem Völkerrecht zu entscheiden, wendet an: internationale Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Staaten ausdrücklich anerkannte Regeln festgelegt sind. das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allg. , als Recht anerkannten Übung die von den Kulturvölkern allg. anerkannten Rechtsgrundsätze vorbehaltlich des Art. 59 richterliche Entscheidungen und die Lerhmeinung der fähigsten Völkerrechtler der versch. Nationen als Hilfmittel zur Feststellung von Rechtsnormen
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  • Art. 31 WVK - Auslegung Ein Vertrag ist nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukonmenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen ... Außer dem Zusammenhang sind in gleicher Weise zu berücksichtigen: jede spätere Übereinkunft zw. den Vertragsparteien über die Auslegung des Vertrages oder die Anwendung seiner Bestimmungen jede spätere Übung bei der Anwendung des Vertrags, aus der die Übereinstimmung der Vertragspartein über seine Auslegung hervorgeht jeder in den Beziehungen zwischen den Vertragspartein anwendbare einschlägige Völkerrechtssatz