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internationale Politik (Fach) / EU (Lektion)
2013/14
Diese Lektion wurde von noraelena erstellt.
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- Europäische Kommission: 27 Kommissare, Beamtenapparat in sachliche Zuständigkeitsbereiche gegliedert Initiativmonopol Gesetzgebung, Hüterin der Verträge, Umsetzungsaufgaben
- Europäischer Rat: Staats- und Regierungschefs Leitung durch hauptamtlichen Präsidenten gibt politische Leitlinien vor nimmt nicht an tagtäglichen Entscheidungsprozessen teil
- Der Ministerrat: Vertretung der Mitgliedsstaaten wichtigstes Entscheidungsorgan der EU -> tagt in Form von Fachministerräten Entscheidungen durch qualifizierte/doppelte Mehrheit (15 Staaten, das 65% repräsentiert sind) Beamtenunterbau Vorsitz hat die Präsidentschaft
- Europäisches Parlament: seit 1979 direkt gewählt, höchstens 732 Abgeordnete im Parlament europäische Fraktionen, keine Parteien im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Teilnahme an Rechtsetzung in Europa Parlamentarische Kontrollfunktion -> Kommission und Budeget
- Europäischer Gerichtshof: 28 Richter, von den Mitgliedsstaaten bestellt --> verbindliche Entscheidungen Vertragsverletzungsebene: Kommission klagt gegen Mitgliedsstaat wegen Nichteinhaltung einer Richtlinie Vorabentscheidungsebene: nationales Gericht legt einen Fall zur europarechtlichen Beurteilung vor
- Vertragsebene der EU: supranationaler Entscheidunsapparat -> beruht auf Verträgen entschlossen bei Gipfeltreffen des Europäischen Rates und Regierungskonferenzen --> unter Ratifizierungsvorbehalt (durch Parlament) Mitgliedsstaaten dominieren diese Entscheidungsebene
- Funktionen der EU-Verträge: Komeptenzübertragung an die EU Einsetzung der Organe Festsetzung inhaltlicher Vorgaben Festsetzung der Entscheidungsverfahren Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder
- Gesetzgebung EU: Erlassen von Richtlinien und Verordnungen --> Initiative geht immer von der Kommission aus Rechtsakte sind auch bei Überstimmung verbindlich wichtigstes Verfahren: ordentliches Gesetzgebungsverfahren Kommission legt Vorschlag vor Ministerrat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit EP: nimmt mit absoluter Mehrheit an/lehnt ab/will Änderungen wenn Ministerrat Änderungen nicht zustimmt --> Vermittlungsausschuss Ergebnis des Ausschusses muss von Ministerrat und Parlament angenommen werden
- Dritte Entscheidungsebene der EU: Entscheidungen des EuGH Umsetzungsentscheidungen der Kommission allein Umsetzungsentscheidungen von Kommission und Mitgliedsstaaten durch Ausschüsse Umsetzungsentscheidungen anderer Entscheidungsträger (Zentralbanksystem)
- EU-Gemeinsamkeiten mit internationalen Regimen: erlaubt regieren jenseits des Nationalstaats übernimmt da, wo Handlungsfähigkeit der Staaten begrenzt ist vor allem durch Regelsetzung typische Probleme: Entscheidungsprobleme, Trittbrettfahren, asymmetrische Rambospiele
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