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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Erfüllungsschaden I (Lektion)
I
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- II Der Vertrauensschaden ist aber nach oben durch den Erfüllungsschaden begrenzt.
- I Fraglich ist, ob auch die 100 € entgangener Gewinn im Rahmen des § 122 Abs. 1 BGB ersatzfähig sind.
- IIi D. h. der Erklärungsempfänger darf nicht besser gestellt werden als er es bei Gültigkeit des Rechtsgeschäfts wäre. Den Vertragsschluss mit D hätte V auch nicht machen können, wenn der Vertrag mit K erfüllt worden wäre.
- 4 Wenn V aufgrund seines Vertrauens auf die Erklärung des K keinen anderen Käufer mehr findet, kann er von K Schadensersatz in Höhe des Kaufpreiseses fordern, nicht aber die 100 € entgangenen Gewinn.
- Abwandlung: Ändert sich etwas an der Schadenshöhe, wenn es sich bei dem Alsterwasser um das letzte bei A vorrätige Alsterwasser gehandelt hat und der durstige Gast G, der seine Bestellung nach T aufgegeben hatte, dieses gerne bestellt hätte? Durch das schädigende Ereignis, die Anfechtung, ist A der Kaufpreis des G von 5 Euro entgangen. Hier sind es 5€ - 1€ = 4€ Euro entgangener Gewinn (§ 252 BGB). Deswegen bekommt A von B 4€ Euro gemäß § 122.
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