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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Eigentum (Lektion)

Eigentum

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • I In Betracht kommt ein Eigentumserwerb des M vom Berechtigten H gem. § 929 S.1 BGB
  • a. Die Parteien müssten sich wirksam über den Eigentumsübergang geeinigt gaben. Dazu müsten sie einen dinglichen vertrag über den Eigentumsübergang geschlosen haben.
  • b. Vorraussetzung ist zunächst die Abgabe zweier wirksamen WE. Dies ist hier der Fall (s.o.)
  • c. Durch die Einigung bezüglich des Eigentumsübergng erlangt M Eigentm an der Sache.
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