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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Zugang u Annahme iI (Lektion)

II

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • bb. 3 K konnte auch zu diesem Zeitpunkt von der Erklärung Kenntnis nehemen. Allerdings ist unter normalen Umständen erst am nächsten Morgen (31.03.) mit der Kenntnisnahme zu rechnen, weil Briefkästen üblicherweise nicht am Abend , sondern am darauf folgenden Tag geleert werden.
  • bb. zu 3 K nimmt davon aber erst am 12.04.2013 Kenntnis, da er sich im Urlaub befindet. Urlaub und Umzug liegen im Risikobereichs des Empfängers. Somit ist der Zugng der Annahmeerklärung und damit die Annahme als solche inerhalb der gesetzten Frist erfolgt.
  • II V hat gegen K einen Anspruch auf Kaufpreizahlung gem. § 433 Abs.  BGB