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Vertrag und Sachenrecht (Fach) / Bucheffekten I: Einführung und obligationenrechtliche Fragen (Lektion)
Einführung und obligationenrechtliche Fragen
Diese Lektion wurde von katjafotsch erstellt.
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- Worin besteht der Hauptunterschied zwischen einem Schuldschein und einem Wertpapier? Der Schuldschein ist nicht konstitutiv: er dient lediglich Beweiszwecken. Geht hingegen das Wertpapier unter, so ist auch die Forderung verloren.
- Worin liegt der Vorteil des Wertpapiers? Forderungen können leichter übertragen werden, da nicht wie bei der Zession die gesamte Zessionskette nachgewiesen werden muss, um die Gültigkeit darzulegen.
- Welche Funktionen hat das Wertpapier bezogen auf das Rechtssystem? Legitimationsfunktion (OR 966) Transportfunktion (OR 967 ff.) Verkehrsschutzfunktion (starker Gutglaubensschutz, ZGB 935)
- Welche zwei Möglichkeiten bestehen, das Massengeschäft mit Wertpapieren zu erleichtern? Immobilisierung der Wertpapiere Entmaterialisierung der Wertpapiere
- Welche Möglichkeiten bestehen zur Verwahrung von Wertpapieren? Eigenverwahrung (mit erheblichem Risiko verbunden und heute fast gänzlich verschwunden): Tresor Bankfach Fremdverwahrung (Hinterlegung bei der Bank): Einzelverwahrung (physische Trennung der Guthaben der verschiedenen Kunden) (Haus-)Sammelverwahrung (Zusammenlegung aller Papiere derselben Gattung) Drittverwahrung (= Sammelverwahrung durch einen Dritten)
- Was ist unter Sammelverwahrung zu verstehen? Banken dürfen grundsätzlich vertretbare Wertpapiere mehrerer Hinterleger ungetrennt verwahren (OR 973a I). Gibt die Bank die Wertpapiere an eine zentrale Sammelverwahrungsstelle zur Hinterlegung, so erwirbt der Hinterleger anteilsmässiges Miteigentum am gesamten Bestand an Wertpapieren gleicher Gattung des Lagers. Er hat ein jederzeitiges Recht, unabhängig von den anderen Miteigentümern, seinen Anteil auszulösen (OR 973 a II).
- Was ist eine Globalurkunde? OR 973b: Eine Zusammenfassung mehrerer Einzelrechte in einer Gesamturkunde (während die Selbständigkeit der einzelnen Rechte gewahrt bleibt). Sie ist ein Wertpapier gleicher Art wie die durch sie verkörperten Einzelrechte und unterstehen daher den gleichen gesetzlichen Bestimmungen. Die beteiligten Hinterleger haben Miteigentum an der Globalurkunde.
- Worin besteht für die Hinterleger ein wesentlicher Unterschied zwischen Sammelverwahrung und Globalurkunde? Während der Hinterleger bei der Sammelverwahrung seinen Anteil im Grunde jederzeit herausverlangen kann, besteht ein Auslieferungsanspruch bei der Globalurkunde nur dann, wenn die Emissionsbedingungen oder die Gesellschaftsstatuten dies vorsehen.
- Was ist ein Wertrecht? OR 973c und BEG: Wertrechte sind entmaterialisierte Wertpapiere: Sie weisen die gleichen Eigenschaften bezüglich Transportfähigkeit, Legitimationsfunktion und Gutglaubensschutz auf, wie ihr sachenrechtliches Pendant. Die Grundidee ist, dass alles buchhalterisch abgehandelt werden kann. Man ist also wieder zurück ins Obligationenrecht gelangt. Damit ein Nachweis möglich ist, braucht es einen konstitutiven Eintrag in einem Wertrechtebuch.
- Wie wirken das BEG und das ZGB/OR zusammen? Das BEG ist eine Art Sonderregime, in das Einzelurkunden, Sammelurkunden und Globalurkunden hinübergeführt werden können. Solange sie dem BEG unterstehen, ist die gesamte Wirkung des ZGB/OR suspendiert.
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- Was ist der Unterschied zwischen Buchgeld und Bucheffekten? Der Unterschied ist sachenrechtlicher Natur: Beim Buchgeld geht das Eigentum an der Banknote an die Bank über. Bei den Bucheffekten bleibt der Anleger im Grunde Eigentümer, das Sachenrecht wird bloss zeitweilig suspendiert.
- Wie gestaltet sich der Übergang von Wertpapieren zu Bucheffekten? Hinterlegungsvertrag: Anweisung an die Bank, die betreffenden Papiere/Wertrechte zu hinterlegen Depoteröffnungsvertrag (Effektenkonto) --> Mit Gutschrift auf dem Effektenkonto sind die Wertpapiere/-rechte zu Bucheffekten geworden und haben vorübergehend ihre sachenrechtliche Körperlichkeit verloren
- Welche Institutionen sind an der Verwahrung der Bucheffekten beteiligt? Die kontoführende Verwahrungsstelle ("Depot-Bank"): führt lediglich die Konten Die zentrale Verwahrungsstelle: hier sind die Effekten physisch eingelagert Meist noch eine Drittverwahrungsstelle (insbes. bei ausländischen Wertpapieren) --> die kontoführende Verwahrungsstelle und die zentrale Verwahrungsstelle sind durch einen Teilnahmevertrag miteinander verbunden (Mischvertrag aus Hinterlegung und Auftrag)
- Was ist der Anwendungsbereich des BEG? Einzig das Verhältnis zwischen Anleger und Verwaltungsstelle (BEG 1), gesellschaftsrechtliche Fragen werden ausgeklammert (BEG 13 I).
- Was ist Gegenstand des BEG und was ist die Konsequenz daraus? Es geht um die Schaffung einer einheitlichen rechtlichen Ordnung für die Verwahrung von Wertpapieren und Wertrechten durch Finanzintermediäre, unabhängig davon ob der Verwahrung ein sachen- oder ein schuldrechtliches Prinzip zugrunde liegt. Konsequenz: Bei der Auslegung sind Unvollständigkeiten des Gesetzes teleologisch und systematisch zu beheben, nicht durch Rückgriff auf ZGB oder OR!
- Welche drei Elemente charakterisieren die Bucheffekte? BEG 3: Vertretbares Forderungs- oder Mitgliedschaftsrecht gegenüber einem Emittenten dem BEG unterstellt (auf einem Bucheffektenkonto gutgeschrieben und der Verfügung durch Gutschrift auf einem Effektenkonto zugänglich) erga omnes-Wirkung
- Womit lässt sich erklären, dass der Kreis der Verwahrungsstellen, der in BEG 4 II abschliessend bezeichnet wird, relativ eng ist? Das Gesetz macht den Übergang der Rechtszuständigkeit und die Begründung von beschränkten dinglichen Rechten an Bucheffekten vom Eintrag in private Bücher abhängig. Daher müssen diese Bücher hohe Gewähr für Richtigkeit und Zuverlässigkeit bieten.
- Welches Problem ergibt sich bei ausländischen Finanzintermediären, welche ebenfalls zugelassen sind? Es ist keine schweizerische Kontrolle möglich. Dieses Risiko trägt weitestgehend der Kontoinhaber.
- Welche Problematik ergibt sich in Bezug auf die Drittverwahrung? BEG 9: Verwahrungsstellen können grundsätzlich ohne Zustimmung des Anlegers die Effekten bei einem Drittverwahrer im Ausland hinterlegen. Die Relativierung in Abs. 2 ist zahnlos, da keine wirkliche Aufklärungspflicht über das Risiko besteht. Das Risiko wird also letzlich grossmehrheitlich vom Kontoinhaber getragen.
- Welche Verfügungen können über Bucheffekten getätigt werden? Übertragung der vollen Rechtszuständigkeit Nutzniessung Pfandrecht
- Welche zwei Elemente umfasst eine Verfügung über Bucheffekten? BEG 24: Weisung und Gutschrift auf dem Konto
- Wie lange kann ein Kontoinhaber eine Weisung noch widerrufen? BEG 15 III: Je nach Vertrag, aber spätestens mit der Belastung des Effektenkontos.
- Gilt unter dem Regime des BEG das Kausalitätsprinzip oder das Abstraktionsprinzip? Das BEG äussert sich nicht klar. Da BEG 15 II aber der Verwahrungsstelle weder das Recht noch die Pflicht zuschreibt, den Rechtsgrund für Weisungen zu überprüfen, entspricht die Rechtslage im Wesentlichen dem Abstraktionsprinzip.
- Gilt das Spezialitätsprinzip auch im Bucheffektenhandel? Nein, vgl. BEG 25 II
- Was geschieht, wenn das Verfügungsgeschäft mangelhaft ist und die Voraussetzungen für einen Erwerb kraft Guten Glaubens nicht gegeben sind? Die betroffenen Effekten müssen rückerstattet werden. Allerdings geschieht dies nicht über die sachenrechtlichen Mittel der Vindikation und des Besitzesschutzes, sondern nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (OR 62 ff.).
- Welcher Grundsatz herrscht für den Fall von Prioritätskonflikten? BEG 30 I: Es gilt grundsätzlich die Alterspriorität
- Welche zwei Ausnahmen vom Prinzip der Alterspriorität sieht das BEG vor? BEG 30 II: Wenn die Verwahrungsstelle ein Sicherungsrecht an Bucheffekten des Kontoinhabers hat und dies einem späteren Pfandgläubiger nicht offenlegt, geht das spätere Pfandrecht vor. BEG 30 III: Bucheffektenrechtliche Verfügungen gehen in allen Fällen obligationenrechtlichen Zessionen vor, auch wenn jene früher getätigt wurden.