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Vertrag und Sachenrecht (Fach) / Fahrnispfand I: Sachenrechtliche Problematik (Lektion)

Sachenrechtliche Problematik

Diese Lektion wurde von katjafotsch erstellt.

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  • Was gilt es speziell zu beachten bezüglich der Gültigkeit eines Faustpfandes? ZGB 884 III: Das Pfandrecht ist nicht begründet, solange der Verpfänder die ausschliessliche Gewalt über die Sache behält --> Besitzübertragung durch Besitzeskonstitut ist ausgeschlossen! Es muss mindestens Gesamtbesitz bestehen! Erhält der Pfandgläubiger bloss einen Schlüssel, der Pfandschuldner kann aber nach wie vor mit seinem Schlüssel unabhängig davon über die Sache verfügen (Mitbesitz i.e.S.), ist dies unzureichend. Ebenfalls unzureichend ist die Aussonderung der Ware im Warenlager der Verpfänderin durch deren Angestellte, die deren Besitzeshelfer sind. --> Im Falle einer Besitzanweisung ist die Anzeige an den Dritten - im Gegensatz zur Eigentumsübertragung - konsititutiv: Ohne Anzeige ist das Faustpfand ungültig!
  • Was ist der Zweck des Verbots der Mobiliarhypothek? Es soll Aussenstehenden einen Eindruck über die Kreditwürdigkeit des Eigentümers vermitteln.
  • Welche verschiedenen Arten von Sicherheiten kennt das ZGB/OR? Personalsicherheiten: Bürgschaft, Garantie Realsicherheiten: Immobiliarsicherheit, Mobiliarsicherheit
  • Welche Arten von Fahrnispfandrechten gibt es im Schweizer Recht? Faustpfand (OR 884 ff.) Retentionsrecht (OR 895 ff.) Pfandrechte an Forderungen (OR 899 ff.) Versatzpfand (OR 907 ff.) Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz) Fahrnisverschreibung (Z.B. Vieh nach ZGB 885, aber auch Flugzeuge, Schiffe, o.ä.)
  • Was ist der Vorteil von Pfandbriefen? Die Pfandbriefzentralen geben Pfandbriefe gegen Darlehen aus. Mit dem geliehenen Geld gewähren sie Darlehen an Hypothekarbanken. Hypotheken wiederum müssen zwingend durch ein Fahrnis- oder ein Grundpfand gesichert sein. Das Darlehen der Pfandbriefgläubiger ist also doppelt abgesichert: Einmal direkt durch ein gesetzliches Pfandrecht an der Forderung der Pfandbriefzentrale gegenüber den Hypothekarbanken (PfG 18) und einmal indirekt durch das gesetzliche Pfandrecht der Pfandbriefzentrale an den Forderungen der Hypothekarbanken gegenüber ihren Schuldnern (PfG 23).
  • Welche pfandrechtsähnlichen Rechtsgeschäfte gibt es? Eigentumsvorbehalt Leasing (allerdings problematisch, da nicht gesetzlich geregelt) fiduziarische Rechtsgeschäfte: Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Sicherungshinterlegung
  • Wie funktioniert die Sicherunsübereignung? Bei Rückzahlung wird das Eigentum rückübertragen. Die Bank ist dadurch reguläre Eigentümerin, der Schuldner hat keinerlei sachenrechtliche Forderung auf Rückübertragung, sondern nur eine obligatorische Forderung. Veräussert die Bank die Sache also vertragswidrig, hat der Schuldner kein Recht, diese vom Erwerber zurückzufordern. Wird über der Bank Konkurs erhoben, fällt die Sache in die Konkursmasse der Bank. Die Sicherungsübereignung ist nicht akzessorisch: Wird die gesicherte Forderung zediert, so muss das Eigentum an der Sicherheit zusätzlich übertragen werden. Ebenso fällt das Eigentum auch nicht automatisch an den Schuldner zurück, wenn er seine Schuld zurückbezahlt hat.
  • Wie funktioniert die Sicherungszession? Analog der Sicherungsübereignung, bloss dass eine Forderung zediert wird und nicht eine Sache übertragen.
  • Wie funktioniert die Sicherungshinterlegung? Es handelt sich um ein Dreiparteienverhältnis: Die Sache wird bei einem Dritten hinterlegt mit der Weisung, dass bei Nichterfüllung die Sache dem Gläubiger und nicht dem Schuldner herauszugeben ist.
  • Welche Abrede in Bezug auf das Faustpfand ist verboten? ZGB 894: Der Verfallsvertrag, wonach die Pfandsache dem Gläubiger, wenn er nicht befriedigt wird, als Eigentum zufällt. Meist ist die verpfändete Sache mehr wert als die dadurch gesicherte Forderung - der Gesetzgeber wollte den Pfandschuldner mit dieser Bestimmung schützen.
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  • Wie gestaltet sich die Verwertung eines Faustpfandes? Das Gesetz macht hierzu keine Vorgaben. Die Parteien können eine private Verwertung vorsehen (wobei der Gläubiger schadenersatzpflichtig wird, wenn er die Sache zu günstig verkauft). Besteht keine Abrede, richtet sich die Verwertung nach SchKG.
  • Welches Recht räumt das SchKG dem Pfandschuldner ein? SchKG 41 Ibis: Der Schuldner darf verlangen, dass zunächst das Pfand verwertet wird (beneficium excussionis realis)
  • Wann ist ein Selbsteintritt des Pfandgläubigers möglich? Wenn ein fixer Marktpreis für die verpfändete Sache besteht, z.B. bei börsenkotierten Aktien. In diesem Fall besteht keine Gefahr für eine Benachteiligung des Schuldners.
  • Wie stehen Fahrnispfandrechte zur gesicherten Forderung? Es handelt sich um ein dingliches Nebenrecht, es gilt daher die Akzessorietät (OR 114). Eine Ausnahme bildet einzig die Sicherungsübereignung.
  • Welche Rechtsnatur hat das Rückforderungsrecht auf das Pfand und was folgt daraus? Gemäss Lehre ist das Rückforderungsrecht (OR 889) obligatorischer Natur. Es kann also verjähren. Allerdings kann der Eigentümer auch dann noch die rei vindicatio geltend machen.
  • Kann eine durch Fahrnispfand gesicherte Forderung verjähren? OR 140: Ja! Allerdings kann das Pfand dennoch verwertet werden (anders ZGB 807 für grundpfandgesicherte Forderungen!)
  • Was ist der Geltungsbereich des Faustpfandprinzips und welche Ausnahmen gibt es? Grundsätzlich ist das Faustpfandprinzip nicht nur auf das Faustpfand anwendbar, sondern auch auf alle anderen Arten des Fahrnispfandes. Das Fauspfandrecht gilt jedoch nicht absolut: So sind gesetzliche Ausnahmen wie z.B. die Viehverschreibung (ZGB 885) oder die Schiffsverschreibung möglich. Ebenso geht Zugehör auch ohne Besitzübergabe mit in den Besitz des Pfandgläubigers (ZGB 805)
  • Wie entsteht ein Fahrnispfandrecht? Durch einen Erwerbsgrund (Vertrag) und einen Erwerbsakt (i.d.R. Übergabe, aber auch andere Akte, z.B. ZGB 901 II: Indossament). I.d.R. ist der Pfandvertrag formlos gültig, es gibt aber auch abweichende Bestimmungen (z.B. ZGB 900: Schrifterfordernis bei Forderungen ohne Schuldschein)
  • Welches Problem stellt sich bei der Verpfändung von Registerschuldbriefen? ZGB 859 II: Die Pfändung erfolgt durch Einschreibung in das Grundbuch Bevor der Grundbuchverwalter die Verfügung einträgt, überprüft er aber Verfügungsbefugnis und Rechtsgrund (Formvorschriften): ZGB 965 --> Da aber Pfandverträge regelmässig formfrei gültig sind, gibt es nichts zu kontrollieren... Es liegt eine Systemwidrigkeit vor!
  • Was ist die ratio legis von Art. 884 III (Verbot der Mobiliarhypothek)? Publizität und Vermeidung von Doppelverpfändung
  • Welches ist das Entscheidende Kriterium, ob eine Umgehung der Bestimmungen über das Faustpfandrecht i.S.v. ZGB 717 vorliegt? Entscheidend ist, ob der Erwerber der Sache ein Interesse am Eigentum hat. Ist dies nicht gegeben, sondern bloss ein reines Sicherungsinteresse, dann liegt eine Umgehung vor.