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Vertrag und Sachenrecht (Fach) / Fahrniskauf I: Eigentumserwerb, Eigentumsvorbehalt (Lektion)
Eigentumserwerb, Eigentumsvorbehalt
Diese Lektion wurde von katjafotsch erstellt.
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- Was unterscheidet derivatives Eigentum von originärem Eigentum? Derivatives Eigentum ist von einem Vor-Eigentümer übernommen, originäres Eigentum ist unabhängig von einem Vor-Eigentümer.
- Welches sind die Bedingungen für eine Eigentumsübertragung? Besitzübertragung Longa manu traditio (Besitzübertragung bei offener Besitzlage) Brevi manu traditio (Sache befindet sich schon beim Empfänger) Besitzeskonstitut (Sache verbleibt beim Veräusserer) Besitzesanweisung (Sache ist und verbleibt bei einem Dritten) Gültiger Rechtsgrund
- Welche spezielle Anforderung wird für den Fall des Besitzeskonstituts gestellt? ZGB 924 II: Dem Dritten gegenüber ist der Besitzesübergang nur wirksam, wenn ihm Anzeige darüber gemacht worden ist. Bedeutung: Sonst kann sich der Dritte gültig befreien, wenn er die Sache an den ursprünglichen Besitzer zurückgibt.
- Was bewirkt bei den Besitzessurrogaten den Besitzübergang? Die Vereinbarung (Besitzvertrag)
- Welches sind die Voraussetzungen für eine longa manu traditio? Offene Besitzlage (für den Erwerber), Besitzvertrag, unmittelbarer Besitz (des Veräusserers)
- Welches sind die Voraussetzungen für eine Besitzesanweisung? Besitzvertrag, Veräusserer muss mittelbarer Besitzer sein (Anerkennung durch unmittelbaren Besitzer!)
- Was ist eine Vindikationszession? Unselbständige V.: Eigentumsübertragung durch Abtretung des Vindikationsanspruches Selbständige V.: Blosse Abtretung des Vindikationsanspruches. Beide Formen sind vom BGer für unzulässig befunden worden: Die unselbständige V, weil die Vindikationszession nicht als Traditionssurrogat verwendet werden kann (qualifiziertes Schweigen des schweizerischen Gesetzgebers), die selbständige V. weil gemäss h.L. Vindikationsanspruch und Eigentum untrennbar sind.
- Wie gestalten sich die Eigentumsverhältnisse bei natürlichen Früchten einer Sache, die Gegenstand einer Nutzniessung (z.B. Pacht) ist? Solange sie noch mit dem Grundstück/der Sache verbunden sind (wie z.B. eine Maisernte), sind sie Bestandteile der Sache und gehören daher deren Eigentümer (ZGB 643). Nach der Trennung: ZGB 756: Eigentum geht an den Nutzniesser über.
- Wie kann eine Sache originär zum Eigentum erworben werden? Aneignung (z.B. Fund einer herrenlosen Sache) Ersitzung Vermengung Zuführung (ZGB 725) Verarbeitung
- Welche Pflichten obliegen einem Finder, damit er das Eigentum an der gefundenen Sache für sich beanspruchen kann? ZGB 720: Benachrichtigung an den Eigentümer (sofern bekannt), sonst Anzeige des Fundes bei der Polizei oder selber für eine angemessene Bekanntmachung/Nachfrage sorgen (sofern der Wert der Sache 10.- nicht offensichtlich übersteigt). Wird eine Sache in einem bewohnten Haus oder einer öffentlichen Anstalt gefunden, so muss sie dem Hausherrn/Mieter/mit der Aufsicht betrauten Person übergeben werden.
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- Wann ist ein Fund ein Schatz? ZGB 723: Wertgegenstand nach den Umständen zu urteilen mit Sicherheit seit langer Zeit vergraben/verborgen daher wohl keinen Eigentümer mehr
- Welchem Zweck dient der Eigentumsvorbehalt? Der Eigentumsvorbehalt dient der Absicherung des Verlustrisikos für den Veräusserer, wenn der Besitz schon vor der vollständigen Bezahlung der Sache an den Erwerber übergeht.
- Warum kann nicht ein Pfandrecht zur Sicherung der noch nicht erfolgten Gegenleistung errichtet werden? ZGB 884 III: Es würde sich um eine verbotene Mobiliarhypothek handeln!
- Ist ein Eigentumsvorbehalt auch bei Grundstücken möglich? OR 217 II: Nein, ein Eigentumsvorbehalt ist hier ausgeschlossen.
- Welchen speziellen Schutz geniessen die Verkäufer von Grundstücken in Bezug auf ihre Forderung gegenüber dem Erwerber? ZGB 837 I Ziff. 1: Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Errichtung eines Grundpfandrechtes ZGB 884 III ist nicht anwendbar, da er sich nur auf Fahrnis bezieht.
- Was gilt bei Sachen aus dem Ausland, die mit einem Eigentumsvorbehalt belastet sind, wenn sie in die Schweiz gelangen? IPRG 102: Wenn der Eigentumsvorbehalt den Anforderungen des schweizerischen Rechts nicht genügt, dann bleibt er noch während drei Monaten gültig, ist aber gutgläubigen Dritten nicht entgegenzuhalten. IPRG 102 II a contrario: Genügt der Eigentumsvorbehalt den Anforderungen des schweizerischen Rechts, so bleibt er bestehen.
- Warum ist es notwendig, bei einem Kauf mit Vorleistung des Verkäufers einen Eigentumsvorbehalt explizit vorzusehen? OR 214 III: Das Rückabwicklungsrecht im Verzugsfall ist bloss obligatorischer Natur, nicht dinglicher.
- Wann und wie geht das Eigentum bei einem Eigentumsvorbehalt über? Das Eigentum geht mit vollständiger Bezahlung durch brevi manu traditio über.
- Welche Wirkung hat die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister? Die Eintragung im Register ist konstitutiv! Es besteht aber die Möglichkeit, wenn die Eintragung im Vorfeld vereinbart wurde, die Eintragung nach der Besitzübertragung nachzuholen. Dann geht das Eigentum zwischenzeitlich über, fällt aber mit der Eintragung ex nunc wieder zurück an den Veräusserer. Das Eigentumsvorbehaltsregister geniesst aber keinen öffentlichen Glauben und sein Inhalt wird auch nicht als bekannt vorausgesetzt.
- Welche Bedingungen muss ein Eigentumsvorbehalt erfüllen, um gültig zu sein? Vereinbarung vor Besitzübertragung (ansonsten ist das Eigentum bereits übergegangen) Eintragung im Register Forderungsbetrag muss klar sein (EigVV 7) Keine Vermischung mit anderen Forderungen! Einzig der Kaufpreis darf abgesichert werden (Verbot der Mobiliarhypothek, ZGB 884 III)