Steuern (Fach) / Besteuerung (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 3 Karteikarten
Voraussetzung nach EStG
Diese Lektion wurde von Anemone erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Werbungskosten §9 sind Aufwendungen eines STeuerpflichtigen, die dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung der Einnahmen in einer dieser Einkunftsarten dienen. stehen im Zuammenhang mit der Eriehlung dieser Einkünfte werden bei der Einkunftsart abgezogen, bei der sie angefallen sind Fahrteen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Gewerkschaftsbeiträge Aufwenungen für Arbeitsmittel Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung
- Sonderausgaben §10 Aufwendungen der privaten Lebensführung, stehen mit keiner Einkunftsart in einem wirtschaftlichen Zusammenhang (Privatausgaben) Kirchensteuer (unbeschränkt abzugsfähig) Altersvorsogeaufwendungen (beschränkt abzugsfähig, gestaffelter Höchstbetrag) Arebitnehmeranteil zur gesetzl. Kranken-, Pfelge und Arbeitslosenversicherung Spenden für kirchliche, gemeinnützige, wissenschaftliche Zwecke
- Außergewöhnliche Belastung muss zwangsläufig größere Auwendungen bestreiten, als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse, Familienstand Auwendungen erwachsen dem Steurpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen nicht entziehen kann, aus Gründen: rechtlichen (Unterstützung der Eltern) tatsächlichen (Krankheit) sittliche (Unterstüzung der Eltern über das ALG II hinaus) Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Berufsausbildung der Kinder
