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BGB Schuldrecht BT Kaufrecht (Fach) / Rücktritt (Lektion)

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  • Welche Voraussetzungen hat der Rücktritt, §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB? I. Wirksamer Kaufvertrag II. Mangel III. Maßgeblicher Zeitpunkt IV. Leistungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung, § 323 I BGB V. Kein Ausschluss VI. Rücktrittserklärung, § 349 BGB VII. Keine Einrede der Unwirksamkeit, § 218 BGB
  • Welche Ausnahmen gibt es bei der Leistungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung? - § 323 II BGB - § 326 V BGB - § 440 BGB - § 478 I BGB
  • Wann ist der Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB ausgeschlossen? - Vertraglicher Ausschluss - Kenntnis, § 442 BGB - Verletzung der Rügeobliegenheit, § 377 HGB - Unerheblichkeit des Mangels, § 323 V 2 BGB - Vertretenmüssen des Käufers, § 323 VI BGB
  • Was versteht man unter der Einrede der Unwirksamkeit, § 218 BGB? Verjährt der Nacherfüllungsanspruch, kann man nicht zurücktreten.
  • Warum verjährt nicht das Rücktrittsrecht selbst? Nach § 194 BGB verjähren nur Ansprüche, keine Rechtspositionen.
  • Welche Rechtsfolgen hat der Rücktritt, §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB? I. Rückgewähr, § 346 I 1. Fall BGB II. Nutzungsherausgabe, § 346 I 2. Fall BGB III. Wertersatz, § 346 II BGB IV. Schadensersatz, §§ 346 IV, 280 ff BGB
  • Was ist bei der Rechtsfolge des Wertersatzes, § 346 II BGB i.R.d. Rücktritts gem. §§ 437 Nr. 2, 1. fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB zu beachten? Der Ausschlussgrund des § 346 III BGB.
  • Welches Problem kann sich im Wertersatz bei den Rechtsfolgen des Rücktritts gem.§§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB stellen? Das Problem der teleologischen Reduktion des § 346 III Nr. 3 BGB.
  • Welches Problem kann beim Schadensersatz gem. §§ 437 Nr. 2 1. Fall, 346 IV, 280 ff. BGB angesiedelt sein? Das Problem des Schadenseintritts vor Rücktritt.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem, ob § 346 III Nr. 3 BGB teleologisch reduziert werden muss, vertreten? - aA: (-)- aA: (+), ab Kenntnis- aA: (+), ab Kennenmüssen
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  • Welches Argument führt die Ansicht an, die eine teleologische Reduktion des § 346 III Nr. 3 BGB verneint? Wortlaut.
  • Welche Argumente führt die Ansicht an, die eine teleologische Reduktion des § 346 III Nr. 3 bejaht, sofern Kenntnis vorliegt? - Systematik- Sinn und Zweck
  • Welches Argument führt die Ansicht an, die eine teleologische Reduktion des § 346 III Nr. 3 BGB ab Kennenmüssen bejaht? Keine Privilegierung des Nachlässigen.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob man Ansprüche auf Schadensersatz bei Schadenseintritt vor Rücktrittserklärung hat? - aA: (-) - aA: § 346 IV BGB analog - hM: §§ 280 ff. BGB
  • Wie argumentiert die Ansicht, die jeden Anspruch auf Schadensersatz bei Schadenseintritt vor Rücktrittserklärung verneint? - Wortlaut - Systematik
  • Wie argumentiert die Ansicht, die bei einem Schadenseintritt vor Rücktrittserklärung einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 346 IV BGB analog bejaht? Vergleichbarkeit.
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die bei einem Schadenseintritt vor Rücktrittserklärung einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 ff. BGB bejaht? - Keine planwidrige Regelungslücke - Vermeidung von Haftungslücken