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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / invitatio ad offerendum II (Lektion)
II
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- b. Das Angebot zum Kaufvertragsschluss könnte jedoch durch K erklärt worden sein. K hat gegenüber N entäußert "Ich nehme Ihr Angebot zum Verkauf Ihres Gebrauchtwagen an." Da die Anzeigee lediglich eine initatio ad offerendum darstellt, kann der entäußerte Kaufwunsch des K nur als Angebot gewertet werden
- c. Fraglich ist ob N das Angebot des K angenommen hat. N ist nicht verpflichtet auf ein - auf einer invitatio ad offerendum basierendes - Angebot einer kaufwilligen Person die Annahme des Angebotes zu erklären.
- c. I Er ist in seiner Entscheidung frei, ob er ein Angebot annehmen will. N hat sich entschieden, nicht das Anegbot des K anzunehmen. Eine Annahme des Angebots des K liegt demnach nicht vor.
- d. Also besteht kein Kaufvertrag zwischen N und K.
- 2. Deemnach ist der Anspruch nicht entstanden
- II K hat gegen N keinen Anspruch auf Übereignung des VW Golf gemäß § 433 Abs. 1
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