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Recht Wiederholung (Fach) / Klausurfragen III a (Lektion)

Klausurfragen III a

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Verbraucherdarlehen II Dem Darlehensnehmer steht in jedem Fall ein Widerrufsrecht zu (§ 495 BGB). Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen § 355 BGB.
  • Verbraucherdarlehen,  495 BGB das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmer als Darlehensgeber geschlossen wird.
  • Fernabsatzvertrag Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach § 312d Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.