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Recht Wiederholung (Fach) / Klausurfragen 4 (Lektion)
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Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Definieren sie den Begriff Willenserklärung! Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist. Bestandteile: a. Objektiver Tatbestand: „Erklärung“ (1) Ausdrückliche Erklärung (2) Konkludente Erklärung (3) Schweigen im Rechtsverkehr b. Subjektiver Tatbestand: „Wille“ (1) Handlungswille (2) Erklärungsbewusstsein (3) Geschäftswille
- Was ist eine invitatio ad offerendum und wohin unterscheidet sie sich von einen Angebot zum Vertragsschluss? Erklären sie dies amhamd eines Beispiel! Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die invitatio nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Beispiele: Kataloge, Schaufensterauslage, Waren in einem Supermarkt oder Onlineshop
- Beispiel invitatio ad offerendum Die Freundinen X u Y stehen vor dem Schaufenster einer Boutique. Beide erblicken einen Ledergürtel für 100 Euro mit dem Hinweiszettel "Einzelstück" und stürzen in den Verkaufsraum. Beide rufen dem Geschäftinhaber entgegen: "Ich kaufe den Gürtel aus dem Schaufenster".Da die Schaufensterauslage ein invitatio und nicht verbindlich ist, kann sich der Geschäftsinhaber überlegen mit wem er den Kaufvertrag abschließt