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UStG (Fach) / Sonderfall: Holding (Lektion)

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  • Holding Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH ist das bloße Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen keine unternehmerische Tätigkeit (vgl. z.B. EuGH vom 29. April 2004, C-77/01); Gesellschaften, die in dieser Form Beteiligungen halten, werden als „Finanzholding“ bezeichnet; Daneben gibt es auch sog. „Führungsholdings“, die unternehmerisch tätig sind: –Eingreifen in das Tagesgeschäft der Tochtergesellschaft, z.B. durch entgeltliche Erbringung von Beratungsleistungen; –Beteiligung wird zur Förderung einer bestehenden oder beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit der Holdinggesellschaft eingesetzt (z.B. Sicherung von günstigen Einkaufskonditionen).