Handels- und Gesellschaftsrecht (Fach) / Firmierungen (Lektion)

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Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

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  • KG HGB 2 natürliche oder juristische Personen HR Gesellschaftsvertrag GF ist komplementär, haftet unbeschränkt und persönlich, gesamtschuldnerisch Kommanditist von GF und Vertretung ausgeschlossen. haftet in der Höhe seiner Vermögenseinlage (ab Eintrag in das HR, sonst gesamtschuldnerisch) Innenverhältnis zw Gesellschaftern kann frei gestaltet werden   Gewinn und Verlust laut Gesellschaftsvertrag, bis 4% seiner Einlage, danach nach Angemessenheit (Komplementär höherer Gewinn wegen unbeschränkter Haftung) Personengesellschaft, Personen, Phantasienamen KG Gewerbe, Einkommenssteuer      
  • GmbH HGB durch Organe handelnde Gesellschaft - Gesellschaftsvertrag, notariell beglaubigt, Anmeldung im HR, als Gesellschaft klagen und verklagt werden, Rechte und Pflichten, Eigentum und dingliche Rechte Gesellschafter durch Stammeinlage (mdst. 25000€) an Vermögen beteiligt muss kein Handelsgewerbe sein, jeder zulässige Zweck (karitativ, privat, sportlich) GmbH immer Handelsgesellschaft und Formkaufmann Aufsichtsragt fakultativ (nicht obligatorisch), dann Vorschrift des AktG anwenden GF und Vertretung von einem oder mehreren GF übernommen werden Gewinn  nach Verhältnis der Anteile, Am Verlust nicht beteiligt, wenn Einlage voll geleistet wurde Gewerbe, Körperschaftssteuer    
  • Einzelunternehmung BGB Anmeldung beim Gewerbeamt / Freiberufler beim Finanzamt unbeschränkte Haftung aleiniger Geschäftsführer Firmierung mit Vor und Zuname, evtl. mit Angabe der Tätigkeit Gewerbe und Einkommenssteuer  
  • Einzelfirma / Einzelkaufmann HGB Eintragung ins HR notarielle Beglaubigung unbeschränkte Haftung alleinige Geschäftsführung, evtl. Prokurist Personen oder Phantasienamen e.K., e Kfm Gewerbe-, Einkommenssteuer
  • GbR BGB mdst. zwei Personen evtl. Gesellschaftsvertrag, evtl notarielle Beurkundung Anmeldung Gewerbeamt, Freiberufler Finanzamt gesamtschuldnerisch, für alle Verbindlichkeiten der GbR Firmierung mot Vor und Zuname, Branche, Gesamtname Gewerbe und Einkommenssteuer  
  • OHG HGB mdst. 2 Personen HR Gesellschaftsvertrag, da kann die Geschäftführung geregelt werden unbeschränkte Haftung Personen, Phantasienamen OHG Gewerbesteuer, Einkommenssteuer Bilanz      
  • AG Aktiengesetz mdst. 5 Personen HR notariell beglaubigt 50000€ Geschäftsführung hat der Vorstand, dieser ist dem Aufsichtsrat (5 Personen) verantwortlich Personen, Phantasienamen AG Gewerbe, Körperschaftssteuer Haftung für Bankkredite