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Schuldrecht AT Mehrpersonenverhältnisse (Fach) / Abtretung § 398 ff (Lektion)
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- Nenne die Voraussetzungen der Abtretung! I. EinigungII. Wirksamkeit der EinigungIII. BerechtigungIV. Kein Ausschluss
- Warum gilt bei der Einigung im Rahmen der Abtretung der Bestimmtheitsgrundsatz? Weil die Abtretung ein dingliches Rechtsgeschäft ist und daher auch die sachenrechtlichen Grundsätze gelten.
- In welchen Fällen ist die Bestimmtheit der Einigung bei der Abtretung problematisch? In den Fällen der Vorausabtretung.
- In welchen Fällen gibt es Probleme mit der Sittenwidrigkeit der Abtretung? - Bei Übersicherung- Bei der Verleitung zum Vertragsbruch
- Wer ist berechtigt, eine Forderung abzutreten? Der Forderungsinhaber.
- Gibt es einen gutgläubigen Erwerb von Forderungen? - Grundsatz: (-)- Ausnahme: § 405 BGB
- Wann ist die Abtretung ausgeschlossen? - § 399 BGB- § 400 BGB
- In welchen Fällen ist eine Abtretung trotz eines vereinbarten Abtretungsgsverbots dennoch wirksam? Bei Kaufleuten, § 354a HGB.
- Was sind die Rechtsfolgen der Abtretung? - Forderungsübergang, § 398 S. 2 BGB- Übergang akzessorischer Sicherungsrechte, § 401 BGB- Schuldnerschutz, §§ 404, 406 ff. BGB
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem der Bestimmtheit bei der Vorausabtretung vertreten? - aA: (-)- hM: (+), Bestimmbarkeit ausreichend
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- Was spricht für die Auffassung, die die Vorausabtretung für zu unbestimmt hält? Der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz.
- Was spricht für die Auffassung, die bei der Vorausabtretung Bestimmbarkeit ausreichen lässt? Das praktische Bedürfnis für die Sicherungsabtretung.
- Wann liegt bei der Sicherungsabtretung eine Übersicherung vor? - Bei Abstellen auf den Nennwert der abgetretenen Forderungen: 150 %- Bei Abstellen auf den realisierbaren Wert der abgetretenen Forderungen: 110 %
- Was kann und muss die Bank im Falle einer Vorausabtretung tun, um eine Übersicherung zu verhindern? Eine schuldrechtliche Freigabeklausel vereinbaren.
- Was regelt § 404 BGB?§ § 404 BGB regelt, dass dem Schuldner die Einwendungen, die er gegenüber dem früheren Gläubiger hatte, dem neuen Gläubiger gegenüber erhalten bleiben.
- Was regelt § 406 BGB? § 406 BGB regelt, dass der Schuldner mit einer Forderung, die er gegen den früheren Gläubiger hat, auch gegen den neuen Gläubiger aufrechnen kann.
- Was regelt 407 BGB? § 407 BGB regelt, dass der Schuldner auch mit befreiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten kann.
- Welchen Fall regelt § 408 BGB? Den Fall der Mehrfachabtretung.
- Welchen Fall regelt § 409 BGB? Den Fall der Abtretungsanzeige.