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BGB Schuldrecht AT (Fach) / AGB-Kontrolle (Lektion)

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  • Welche Vorschrift wird durch die §§ 305 ff. BGB verdrängt? § 138 BGB.
  • Was sind AGB? Für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen, die vom Verwender bei Vertragsschluss gestellt werden, § 305 I BGB.
  • Welche Vorschrift regelt die Voraussetzung für die Einbeziehung von AGB in den Vertrag? § 305 II, III BGB.
  • Was ist Voraussetzung dafür, dass bei AGB eine Inhaltskontrolle ausgelöst wird? Dass eine von dem Gesetz abweichende Regelung getroffen wird.
  • Welche Vorschriften regeln die inhaltliche Kontrolle von AGB? - Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB- Klauseln mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB- Allgemeine Inhaltskontrolle, § 307 BGB
  • Was ist die Rechtsfolge, wenn eine AGB einer Inhaltskontrolle nicht standhält? - Der Vertag bleibt wirksam, §§ 306 I, III BGB.- An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, § 306 II BGB.
  • Erlaubt § 306 BGB auch eine geltungserhaltende Reduktion einer ansonsten unwirksamen AGB-Klausel? Nein.
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