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BGB Schuldrecht AT (Fach) / Aufwendungsersatz § 284 (Lektion)

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  • Wie prüft man einen Anspruch auf Aufwendungsersatz aus § 284 BGB? I. Voraussetzungen der §§ 281-283 BGBII. AufwendungenIII. Im Vertrauen auf den Erhalt der LeistungIV. BilligkeitV. Kein AusschlussVI. Rechtsfolge: Aufwendungsersatz
  • Muss man bei der Prüfung der Voraussetzungen der §§ 281-283 BGB im Rahmen des § 284 BGB auf den Schaden eingehen? Nein.
  • Was sind "Aufwendungen" i.S.v. § 284 BGB? Freiwillige Vermögenseinbußen.
  • Was heißt "im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung" i.S.v. § 284 BGB? Kausalität zwischen Vertragsschluss und Aufwendungen.
  • Wann durfte der Gläubiger seine Aufwendungen billigerweise nicht machen i.S.v. § 284 BGB? Wenn die Aufwendung in einem krassen Missverhältnis stehen.
  • Wann ist der Aufwendungsersatzanspruch aus § 284 BGB ausgeschlossen? Wenn die Aufwendungen sowieso frustriert gewesen wären, § 284 BGB a.E.
  • Wie ist das Verhältnis zwischen Aufwendungersatzanspruch nach § 284 BGB und den Schadensersatzansprüchen nach §§ 281-283 BGB? Der Gläubiger kann anstelle des Schadensersatzes Aufwendungsersatz verlangen (Wahlrecht des Gläubigers).
  • Nach welcher Vorschrift kann beim Aufwendungersatzanspruch gem. § 284 BGB eventuell eine Vorteilsanrechung erfolgen? Nach § 254 BGB analog.
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