In dieser Lektion befinden sich 30 Karteikarten

BGB Grundlagen

Diese Lektion wurde von LEJ2010 erstellt.

Lektion lernen

  • Rechtsobjekt Unterscheidung und Begriff = der Rechtsmacht eines Rechtssubjektes unterworfener Gegenstand Sachen und Tiere §90 ff BGB Rechte
  • § 90 ff BGB Begriff der Sache
  • Sachen Unterteilung mobil / Immobil vertretbar / nicht vertretbar Verbrauchbar / nicht verbrauchbar teilbar / nicht teilbar
  • Rechte (subjektive) Unterteilung Ansprüche Herrschaftsrechte (absolut und relativ) Gestaltungsrechte
  • Rechte als Rechtsobjekt = Rechte an Sachen oder Immaterialgütern § 15 Urhebergesetz = geistige Schöpfungen mit ausschließlichem Nutzungs- und Verwertungsrecht (z.B. Literatur, Wissenschaft u Kunst) § 6 Patentgesetz = ...
  • Tiere sind keine Sachen durch besondere Gesetze geschützt dem Rechtsverkehr zugänglich können verkauft und übereignet werden § 433 / §§ 929ff.
  • Rechtsobjekt ...ist den der Rechtsmacht eines Rechtssubjektes unterworfenen Gegenstand.
  • Übersicht Rechtsobjekte Sachen Tiere  Rechte
  • Übersicht Rechtsobjekte Unterteilung Sachen unbewegliche Sachen (Grundstücke) bewegliche Sachen
  • Übersicht Rechtsobjekte Unterteilung Rechte absolute Rechte relative Rechte
  • Pachten und Mieten bei Früchten Pachtvertrag §581 BGB Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und Genuss von Früchten; Berechtigung zur Fruchtziehung Mieten heißt benutzen, aber nicht Früchte daraus ziehen (Garten beim Haus)
  • Nutzungen einer Sache ...sind die Früchte und sonstigen Gebrauchsvorteile einer Sache. z.B.  bewohnen eines Hauses Nutzung eines PKW´s
  • Früchte einer Sache ...sind deren Erzeugnisse (Obst) oder die sonstige Ausbeute (Steine aus Steinbruch) oder Erträge, die eine Sache vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt (§99 Abs. 3) = Mieterträge aus Mietshaus ...
  • Zubehöreigenschaft von Sachen bei Veräußerungen § 311c BGB Zubehör wird im Zweifel mit verkauft, außer es fand vorher eine räumliche Trennung statt (z.B. Winterreifen in Garage beim Autoverkauf) § 926 Abs. 1 Satz 2 erstreckt sich die Veräußerung ...
  • Zubehör §§ 97 und 98 BGB = solche beweglichen Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. ...
  • vorübergehender Zweck wesentliche Bestandteile $ 95 BGB = Sachen nur zu einem vorübergehenden Zweck mit Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt, dann KEIN wesentlicher Bestandteil - liegt dann vor, wenn von Anfang an die spätere ...
  • Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes § 94 Abs. 2  = Bestandteile, die zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt werden (Ziegelsteine, Fenster etc.)
  • Bedeutung wesentlicher Bestandteile eines Grundstücks ... Eigentümer des Grundstücks ist automatisch Eigentümer der wesentlichen Bestandteile. Er kann das Eigentum an den wesentlichen Bestandteilen nicht gesondert übertragen. (§93 BGB)
  • Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks § 94 BGB = es gehören die Gebäude und die Erzeugnisse des Grundstücks (Pflanzen, Sand, Kies) zu den wesentlichen Bestandteilen, solange sie mit dem Boden zusammenhängen - § 946 Verbindung mit einem ...
  • Beispiel wesentliche Bestandteile So bestimmt der Motor eines PKW´s dessen Wesen - ein Auto ohne Motor kann nicht als PKW genutzt werden. Dennoch ist der Motor nicht wesentlicher Bestandteil, weil er ausgebaut und jederzeit in einem ...
  • Wesentliche Bestandteile § 93 BGB Es kommt NICHT darauf an, ob der Bestandteil das Wesen der Sache bestimmt, sondern darauf, ob eine Trennung des Bestandteils von der übrigen Sache unwirtschaftlich ist.
  • verbrauchbare Sachen § 92 BGB = werden angeschafft, damit sie verbraucht werden (z.B. Lebensmittel. Kosemtik) oder deren Bestimmung in der Veräußerung liegt (Geld) - Bedeutsam beim Nießbrauch (§ 1067 Abs. 1 BGB)
  • nicht verbrauchbare Sachen = bestimmungsmäßiger Gebrauch ist die Benutzung z.B. Möbel in der Wohnung
  • Nicht vertretbare Sachen = individuell angefertigte oder gebrauchte Sachen - Leihvertrag gemäß § 598 BGB - Verpflichtung Rückgabe § 604 BGB
  • vertretbare Sachen § 91 BGB Solche, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen. z.B. serienmäßig hergestellte neue Ware (Zucker, Autos, Laptop) - Darlehensvertrag § 607 BGB
  • bewegliche Sachen Alle körperlichen Gegenstände, die weder Grundstücke noch Grundstücksbestandteile sind.   z.B. vom Grundstück getrennte Pflanzen
  • Grundstücke ... sind durch Vermessung abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als solche unte einer bestimmten Nummer eingetragen sind. Grundbücher werden bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte ...
  • unbewegliche Sachen §§ 93 ff. BGB ...sind alle Grundstücke mit ihren wesentlichen Bestandteilen
  • Sachen § 90 BGB nur körperliche Gegenstände können fest, flüssig oder gasförmig sein Voraussetzung: Gegenstand vom einzelnen beherrschbar Unterscheidung: beweglich und unbeweglich z.B. Computerdaten ...
  • Gestaltungsrechte = sind keine Ansprüche, können also nicht verjähren (§ 194 BGB) = durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis aufgehoben werden kann. Es ist Voraussetzung ...