Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechtssubjekte (Lektion)
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BGB Grundlagen
Diese Lektion wurde von LEJ2010 erstellt.
- Natürliche Personen Unterteilung Der Mensch als Einzelperson, als Verbraucher = §13 BGB oder als Unternehmer = §14 BGB
- Natürliche Personen Verbraucher § 13 BGB Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Natürliche Personen Unternehmer § 14 BGB (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen ...
- Juristische Personen Unterscheidung Privatrecht öffentliches Recht
- Juristische Person Kunstschöpfung der Rechtsordnung eigenständiges "Rechtswesen"
- Juristische Personen Privatrecht eingetragener Verein (§§ 21ff. BGB) GmbH, AG, eG
- Juristische Personen Öffentliches Recht Stiftung (§§ 80 ff. BGB) Körperschaften, Anstalten
- §§ 21-89 BGB Juristische Personen
- §§ 21-79 BGB Vereine
- §§ 80-88 Stiftungen
- Anstalt Eine Anstalt ist die Ausgliederung sachlicher und persönlicher Mittel aus einer größeren Verwaltung, um bestimmte Aufgaben unter begrenzter rechtlicher Einheit erfüllen zu lassen. z.B. Universitäten ...
- Stiftungen ... sind Sondervermögen mit eigener Verwaltung, wobei das Vermögen einem besonderem Zweck gewidmet ist
- Körperschaft Als Körperschaft bezeichnet man den organisatorischen Zusammenschluss von Menschen zu einer geschlossenen Einheit. z.B. Gemeinden Innungen Religionsgemeinschaften
- Juristische Personen im Handels- und Gesellschaftsrecht ... GmbH AG KGaA VVaG eG - alle sonst üblichen Personenvereinigungen sind keine juristischen Personen!!!
- Typen der juristischen Person im bürgerlichen Recht ... eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB) Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB)
- Definition Juristische Personen ... sind Personenvereinigungen oder Vermögenseinheiten, denen die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit verleiht. wie nat. Personen behandelt können am Rechtsverkehr teilnehmen können sich selbst ...