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BGB AT (Fach) / Verjährung (Lektion)

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  • Wann verjähren Ansprüche regelmäßig? Drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis von den Umständen hat, §§ 195, 199 BGB.
  • Was bedeutet "Hemmung" der Verjährung? Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet, § 209 BGB.
  • Was bedeutet "Ablaufhemmung" der Verjährung? Die Verjährung wird um eine feste Frist nach einem bestimmten Ereignis aufgeschoben.
  • Was heißt "Neubeginn" der Verjährung? Die Verjährung beginnt komplett von Neuem.
  • Was ist die Rechtsfolge der Verjährung? Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, § 214 I BGB.
  • Kann der Schuldner, wenn er trotz Verjährung leistet, den gezahlten Betrag zurückfordern? Nein, §§ 214 II, 813 BGB.
  • Wann beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zu laufen? - Am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und- Kenntnis des Anspruchsinhabers von den Umständen, § 199 BGB
  • Kann es sein, das ein Anspruch niemals verjährt? Nein, es gibt Höchstfristen, § 199 II-IV BGB.
  • Wann beginnt die 10-jährige Verjährungsfrist des § 196 BGB? Mit Entstehung des Anspruchs, § 200 BGB.
  • Wann beginnt die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 BGB? Mit Entstehung des Anspruchs, § 200 BGB.
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  • Nenne zwei spezielle Verjährungsregeln! - § 438 BGB- § 634a BGB
  • Können abweichende Vereinbarungen zur Verjährung getroffen werden? Ja, soweit keine Beschränkungen gelten, wie etwa § 202 BGB.