27

BGB AT (Fach) / Rechtshindernde Einwendungen/MinderjährigenR (Lektion)

Def.

Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Welche rechtshindernden Einwendungen kennst Du? - Fehlende Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB- Schwere Fehler in der Willenserklärung, §§ 116-118 BGB- Formunwirksamkeit, § 125 BGB- Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB- Sittenwidrigkeit, § 138 BGB- Bedingung, § 158 BGB
  • Wie kann die Willenserklärung eines Minderjährigen wirksam sein? - Willenserklärung lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB - Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 183 BGB - Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 108, 184 BGB - Sonderfälle, §§ 110-113 BGB
  • Wann ist ein Rechtsgeschäft "lediglich rechtlich vorteilhaft" i.S.v. § 107 BGB? Wenn es nicht unmittelbar rechtlich nachteilig ist.
  • Sind auch rechtlich neutrale Geschäfte wirksam? Warum (nicht)? Ja; Arg.: Rechtsgedanke des § 165 BGB.
  • Wann ist ein Rechtsgeschäft unmittelbar rechtlich nachteilig? - Wenn der Minderjährige persönlich verpflichtet wird.- Wenn ein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.
  • Definiere "Einwilligung"! Vorherige Zustimmung, § 183 BGB.
  • Wer ist regelmäßig gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen? Die Eltern, §§ 1626, 1629 BGB.
  • In welchen Fällen muss das Vormundschaftsgericht beteiligt werden, damit die Willenserklärung eines Minderjährigen wirksam ist? In den Fällen der §§ 1821, 1822 BGB.
  • Definiere "Genehmigung"! Nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB
  • Nenne drei Sonderfälle, in denen die Willenserklärung des Minderjährigen wirksam sein kann! - Taschengeldparagraph, § 110 BGB- Erwerbsgeschäft, § 112 BGB- Arbeits-/Dienstverhältnis, § 113 BGB
  • Anzeige
  • Ist ein Ratenzahlungsgeschäft eines Minderjährigen gem. § 110 BGB wirksam? Warum (nicht)? Nein; Arg.: Wortlaut ("bewirkt")
  • Ist ein Kaufvertrag "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Nein; Arg.: Erfüllungspflicht.
  • Ist ein Leihvertrag mit dem Minderjährigen als Entleiher "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Nein; Arg.: Rückgabepflicht, § 604 I BGB.
  • Ist der Schenkungsvertrag mit dem Minderjährigem als Beschenktem "lediglich rechtlich vorteilhaft"? (+) Arg.: keine Verpflichtung.
  • Ist die Übereignung einer eigenen Sache durch den Minderjährigen "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Nein; Arg.: Eigentumsverlust.
  • Ist die Übereignung einer fremden Sache durch den Minderjährigen "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Ja; Arg.: rechtlich neutral.
  • Ist die Übereignung eines unbelasteten Grundstücks an einen Minderjährigen "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Ja; Arg.: Keine Nachteile.
  • Ist speziell die Übereignung eines Grundstücks, das mit einer Hypothek belastet ist, an den Minderjährigen "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Ja; Arg.: Haftung schlimmstenfalls nur mit dem Grundstück.
  • Ist speziell die Übereignung eines Grundstücks, das mit einer Reallast belastet ist, an den Minderjährigen "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Nein; Arg.: Haftung auch mit dem persönlichen Vermögen, § 1108 BGB.
  • Ist speziell der Schenkungsvertrag bzgl. eines Grundstücks, das mit einer Reallast belastet ist, an den Minderjährigen "lediglich rechtlich vorteilhaft"? Nein; Arg.: "Gesamtbetrachtung".
  • Wie wird der Minderjährige im Vertragsrecht geschützt? Über die §§ 106 ff. BGB.
  • Wie wird der minderjährige Vertreter ohne Vertretungsmacht geschützt? Seine Haftung ist gem. § 179 III 2 BGB ausgeschossen.
  • Wodurch erfolgt bei der culpa in contrahendo (cic) der Minderjährigenschutz? Durch eine analoge Anwendung der §§ 106 ff. BGB auf das vorvertragliche Schuldverhältnis.
  • Wie ist der Minderjährige im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag geschützt? Haftungsausschluss, § 682 BGB.
  • Wie wird der Minderjährige im Sachenrecht geschützt? Die §§ 106 ff. BGB gelten allgemein, und daher auch für die dingliche Einigung.
  • Wie wird der Minderjährige im Deliktsrecht geschützt? - Haftung nur bei Deliktsfähigkeit, § 828 BGB- Evtl. Einschränkung des Schadenersatzanspruchs, wenn es auf eine Umgehung der Wertungen der §§ 106 ff. BGB hinausliefe
  • Wie wird der Minderjährige im Bereicherungsrecht geschützt? Indem bei der Leistungskondiktion im Rahmen des Ausschlusses der Entreicherungseinrede gem. § 819 I BGB auf die Bösgläubigkeit des gesetzlichen Vertreters abgestellt wird.