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BGB AT (Fach) / Einigung § 145 ff BGB (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.
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- Was setzt eine Einigung voraus? I. AngebotII. AnnahmeIII. Konsens
- Definiere "Angebot"! Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält.
- Definiere "Willenserklärung"! Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf Setzung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
- Warum prüft man beim Angebot den Punkt "Wirksamwerden der Willenserklärung"? Weil das Angebot eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist.
- Wann wird ein Angebot regelmäßig wirksam? Mit Zugang der Willenserklärung.
- Definiere Annahme! Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die die Zustimmung zum Angebot enthält.
- Welche Ausnahme vom Zugangserfordernis bei der Annahmeerklärung kennst Du? § 151 BGB
- Wieviel Zeit hat man, um ein Angebot anzunehmen? - Bei mündlichen Willenserklärungen im Zweifel sofort, § 147 I BGB- Bei schriftlichen Willenserklärungen eine angemessene Frist, § 147 II BGB (in der Regel 3 Tage)
- Welche Bedeutung hat Schweigen auf ein Angebot? Grundsätzlich hat Schweigen keine Bedeutung.
- Was bedeutet Konsens? Konsens bedeutet, dass zwei bereits ausgelegte Willenserklärungen bzgl. aller vertragswesentlicher Bestandteile übereinstimmen.
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