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BGB AT (Fach) / Einigung § 145 ff BGB (Lektion)

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  • Was setzt eine Einigung voraus? I. AngebotII. AnnahmeIII. Konsens
  • Definiere "Angebot"! Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält.
  • Definiere "Willenserklärung"! Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf Setzung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
  • Warum prüft man beim Angebot den Punkt "Wirksamwerden der Willenserklärung"? Weil das Angebot eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist.
  • Wann wird ein Angebot regelmäßig wirksam? Mit Zugang der Willenserklärung.
  • Definiere Annahme! Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die die Zustimmung zum Angebot enthält.
  • Welche Ausnahme vom Zugangserfordernis bei der Annahmeerklärung kennst Du? § 151 BGB
  • Wieviel Zeit hat man, um ein Angebot anzunehmen? - Bei mündlichen Willenserklärungen im Zweifel sofort, § 147 I BGB- Bei schriftlichen Willenserklärungen eine angemessene Frist, § 147 II BGB (in der Regel 3 Tage)
  • Welche Bedeutung hat Schweigen auf ein Angebot? Grundsätzlich hat Schweigen keine Bedeutung.
  • Was bedeutet Konsens? Konsens bedeutet, dass zwei bereits ausgelegte Willenserklärungen bzgl. aller vertragswesentlicher Bestandteile übereinstimmen.
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