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BGB AT (Fach) / Anspruchsaufbau (Lektion)

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  • In welchen drei Schritten prüft man einen Anspruch? I. Anspruch entstandenII. Anspruch nicht erloschenIII. Anspruch durchsetzbar
  • Was sind die Voraussetzungen für die Entstehung eines vertraglichen Anspruchs? I. EinigungII. Wirksamkeit der Einigung
  • Was bedeutet Einigung i.S.v. §§ 145 ff. BGB? Zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
  • Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "Wirksamkeit" der Einigung? Rechtshindernde Einwendungen (= Nichtigkeitsgründe).
  • Wie entsteht ein gesetzlicher Anspruch? Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gesetzlichen Anspruchsgrundlage.
  • Was prüft man bei "Anspruch nicht erloschen"? Rechtsvernichtende Einwendungen.
  • Was prüft man bei "Anspruch durchsetzbar"? Rechtshemmende Einreden.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer (rechtshindernden oder -vernichtenden) Einwendung einerseits und einer rechtshemmenden Einrede andererseits? Einwendungen werden "von Amts wegen" geprüft, Einreden nur, wenn sie geltend gemacht werden ("Über Einreden muss man reden").
  • Welche Arten von Einrede kann man unterscheiden? - Dauerhafte Einreden- Vorübergehende Einreden
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