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StPO (Fach) / Prozessualer Tatbegriff iSd § 264 StPO (Lektion)

Def.

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  • Definiere Tat i.S.d. § 264 StPO! Der einheitliche, geschichtliche Lebensvorgang, dessen Aufspaltung künstlich erschiene.
  • In welchen Fällen ist der prozessuale Tatbegriff i.S.d. § 264 StPO beachtlich? - Einstellung, §§ 153 ff., 170 II StGB - Strafklageverbrauch gemäß Art. 103 III GG - Nachtragsanklage und rechtlicher Hinweis, §§ 265, 266 StPO
  • Wovon ist der prozessuale Tatbegriff i.S.d. § 264 StPO abzugrenzen? Vom materiell-rechtlichen Tatbegriff i.S.d. §§ 52, 53 StGB.