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StPO (Fach) / Rechtsfolgen der Tat §§ 38 ff. StGB (Lektion)

Def.

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  • Welche Unterscheidungen kann man bei den Rechtsfolgen der Tat nach den §§ 38 ff. StGB treffen? - Strafe, §§ 38 ff. StGB - Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61 ff. StGB - Verfall, §§ 73 ff. StGB und Einziehung, §§ 74 ff. StGB
  • Welche weitere Unterscheidung kann man bei der Strafe innerhalb der Rechtsfolgen der Tat treffen? - Strafarten - Nebenfolgen, §§ 45 ff., 165, 200 StGB - Strafzumessung
  • Welche Strafarten gibt es? - Hauptstrafe- Nebenstrafe: Fahrverbot, § 44 StGB- Strafarrest, § 9 WehrStGB
  • Welche Hauptstrafen gibt es? - Freiheitsstrafe, §§ 38, 39 StGB- Geldstrafe, §§ 40-42 StGB
  • Wie kann man die Freiheitsstrafe nach den §§ 38, 39 StGB weiterhin untergliedern? - Lebenslang, § 38 I StGB- Zeitig, §§ 38 II, 39 StGB
  • Nenne Beispiele für die lebenslange Freiheitsstrafe! - Mord, § 211 StGB - Raub mit Todesfolge, § 251 StGB StGB - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer mit Todesfolge, § 316a III StGB - § 6 VölkerStGB.
  • Wie lang ist die minimale bzw. maximale zeitige Freiheitsstrafe? Mindestens 1 Monat und maximal 15 Jahre.
  • Welche Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61 ff. StGB gibt es? Nenne Beispiele! - Psychiatrisches Krankenhaus, § 63 StGB - Sicherungsverwahrung, §§ 66 ff. StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis, §§ 69 f. StGB
  • Welche Unterscheidungen kann man bei der Strafzumessung treffen? - Strafrahmen - Schuldrahmen, § 46 StGB - Strafartwahl und Präventivüberlegungen
  • Inwiefern kann der Strafrahmen verschoben werden? - Strafmilderung- Straferhöhung
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  • Welche Unterfälle der Strafmilderung gibt es? - Strafmilderungsgründe, § 49 StGB- Minder schwere Fälle
  • Nenne Beispiele für minder schwere Fälle! §§ 213, 249 II, 250 III StGB.
  • Welche Unterscheidung kann man weiterhin innerhalb der Strafmilderungsgründe nach § 49 StGB treffen? - Obligatorische Strafmilderungsgründe - Fakultative Strafmilderungsgründe
  • Nenne Beispiele für obligatorische Strafmilderungsgründe! - § 27 II 2 StPO - § 30 II StPO
  • Nenne Beispiele für fakultative Strafmilderungsgründe! - § 23 II StPO - § 17 S. 2 StGB
  • Welche Unterscheidung kann man bei der Straferhöhung (= Besonders schwere Fälle) treffen? - Benannte (= Regelbeispiele) - Unbenannte
  • Nenne Beispiele für benannte besonders schwere Fälle! - § 243 StGB - § 263 III StGB - § 113 II StGB
  • Nenne ein Beispiel für einen unbenannten besonders schweren Fall! § 212 II StGB.
  • Welche Unterscheidung kann man innerhalb des Schuldrahmens treffen? - Unrechtsgehalt- Schuldgehalt (Warum?)
  • Welche Unterscheidung kann man weiterhin beim Unrechtsgehalt innerhalb des Schuldrahmens treffen? - Erfolgsunrecht (Was?)- Handlungsunrecht (Wie?)
  • Was bedeutet Erfolgsunrecht? Objektives Auflehnen gegen die Rechtsordnung.
  • Was bedeutet Handlungsunrecht? Subjektives Auflehnen gegen die Rechtsordnung.