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Strafrecht BT 3 (Fach) / Rechtsbeugung § 339 (Lektion)
Def.
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- Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der Rechtsbeugung, § 339 StGB? 1. Richter, Amtsträger etc.2. Bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache3. Beugen des Rechts4. Verbesserung der Lage zugunsten einer Partei oder Verschlechterung zum Nachteil eines Beteiligten5. Vorsatz
- Wann liegt eine Beugung des Rechts i.S.d. § 339 StGB vor? Elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege.