6

Strafrecht BT 3 (Fach) / Vorteilsgewährung § 333 (Lektion)

Def

Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Was setzt der Tatbestand der Vorteilsgewährung, § 333 StGB voraus? 1. Amtsträger oder für den Dienst Verpflichteter oder Bundeswehrsoldat2. Tathandlung3. Für die Diensthandlung
  • Welche Tathandlungen sind in § 333 StGB erfasst? a) Anbieten eines Vorteilsb) Versprechen eines Vorteilsc) Gewähren eines Vorteils
  • Was bedeutet Anbieten i.S.d. § 333 StGB? Korrespondiert mit "Fordern" aus § 331 StGB.
  • Was bedeutet Versprechen i.S.d. § 333 StGB Korrespondiert mit "Sich Versprechenlassen" bei § 331 StGB.
  • Was bedeutet Gewähren i.S.d. § 331 StGB? Korrespondiert mit "Annehmen" aus § 331 StGB.
  • Wonach richtet sich die Prüfung der Rechtswidrigkeit und die der Strafe des § 333 StGB? § 331 StGB.
Anzeige