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Strafrecht BT 3 (Fach) / Vorteilsgewährung § 333 (Lektion)
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- Was setzt der Tatbestand der Vorteilsgewährung, § 333 StGB voraus? 1. Amtsträger oder für den Dienst Verpflichteter oder Bundeswehrsoldat2. Tathandlung3. Für die Diensthandlung
- Welche Tathandlungen sind in § 333 StGB erfasst? a) Anbieten eines Vorteilsb) Versprechen eines Vorteilsc) Gewähren eines Vorteils
- Was bedeutet Anbieten i.S.d. § 333 StGB? Korrespondiert mit "Fordern" aus § 331 StGB.
- Was bedeutet Versprechen i.S.d. § 333 StGB Korrespondiert mit "Sich Versprechenlassen" bei § 331 StGB.
- Was bedeutet Gewähren i.S.d. § 331 StGB? Korrespondiert mit "Annehmen" aus § 331 StGB.
- Wonach richtet sich die Prüfung der Rechtswidrigkeit und die der Strafe des § 333 StGB? § 331 StGB.
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