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Strafrecht BT 3 (Fach) / Vereitelung der Zwangsvollstreckung § 288 (Lektion)

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  • Was setzt der Tatbestand der Vereitelung der Zwangsvollstreckung, § 288 StGB voraus? 1. Drohende Zwangsvolltreckung2. Bestandteile seines Vermögens3. Tathandlung4. Durchsetzbarer Anspruch5. Vorsatz6. Absicht, Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln
  • Wie lange droht eine Zwangsvollstreckung? Bis zur Verwertung, z.B. Versteigerung.
  • Was sind Bestandteile des Vermögens i.R.d. § 288 StGB? Alle pfändbaren Sachen und Rechte.
  • Welche Tathandlungen erfasst § 288 StGB? a) Veräußernb) Beiseiteschaffen
  • Was ist Veräußern i.R.d. § 288 StGB? Jede rechtsgeschäftliche Verfügung, durch die ein Vermögenswert aus dem Schuldnervermögen ausscheidet und damit dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird.
  • Was ist Beiseiteschaffen i.R.d. § 288 StGB? Jede Handlung, durch welche eine Sache der Zwangsvollstreckung tatsächlich entzogen wird.
  • Was muss im Rahmen der Strafe des § 288 StGB beachtet werden? Strafantrag, § 288 II StGB.
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