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Strafrecht BT 3 (Fach) / Ausspähen von Daten § 202a (Lektion)

Def.

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  • Woraus besteht der Tatbestand des Ausspähens von Daten, § 202a StGB? 1. Daten (vgl. § 202a II StGB)2. Für den Täter nicht bestimmt3. Gegen Zugang besonders gesichert4. Datenzugang verschaffen unter Überwindung der Zugangssicherung5. Vorsatz
  • Wie sollen Daten beispielsweise gegen Zugang gesichert i.S.d. § 202a StGB gesichert werden? - Schließeinrichtung- Passwörter
  • Woran ist insbesondere in der Rechtswidrigkeit bei § 202a StGB zu denken? An "unbefugt".
  • Was bedeutet Unbefugt i.S.d. § 202a StGB? Ohne gesetzliche Erlaubnis.
  • Was muss im Rahmen der Strafe in § 202a StGB beachtet werden? Strafantrag, § 205 StGB.
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