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Strafrecht BT 3 (Fach) / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB (Lektion)

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  • Woraus besteht der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB? 1. Geschützte Person2. Zur Vollstreckung von Gesetzen etc. berufen3. Bei der Vornahme einer Diensthandlung4. Tathandlung5. Vorsatz6. Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, § 113 III StGB
  • Wer ist geschützte Person i.S.d. § 113 StGB? a) Amtsträger i.S.d. § 11 I Nr. 2 StGBb) Bundeswehrsoldatc) In § 114 StGB genannten Personen
  • Welche Tathandlungen sieht § 113 StGB vor? - Widerstandleisten- Tätlicher Angriff
  • Was bedeutet Widerstandleisten i.R.d. § 113 StGB? Eine aktive Tätigkeit, welche die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme verhindern oder erschweren soll.
  • Wie kann man i.S.d. § 113 StGB Widerstand leisten? aa) Mit Gewaltbb) Durch Drohung mit Gewalt
  • Wie wird Gewalt in § 113 StGB verstanden? Sie muss sich gegen die geschützte Person richten und von dieser mittelbar oder unmittelbar (über Sachen) körperlich spürbar sein.
  • Was wird unter einem tätlichen Angriff verstanden? Jede feindselige, unmittelbar auf den Körper der geschützten Person abzielende Einwirkung.
  • Welche Voraussetzungen hat die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, § 113 III StGB? a) Zuständigkeit (örtlich und sachlich)b) Wesentliche Förmlichkeitenc) Ermessen
  • Nenne Beispiele für wesentliche Förmlichkeiten i.R.d. § 113 StGB! §§ 127 II, 163b StPO.
  • Woran ist in der Schuld bei § 113 StGB zu denken? § 113 IV StGB.
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  • Was kann in der Strafe bei § 113 StGB beachtet werden? Besonders schwere Fälle, § 113 II StGB.