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Strafrecht BT 3 (Fach) / Brandstiftungsdelikte (Lektion)

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  • Was setzt der Tatbestand der einfachen Brandstiftung, § 306 StGB voraus? 1. Tatobjekt i.S.d. § 306 I StGB 2. Fremd 3. Tathandlung 4. Vorsatz
  • Welche Tatobjekte i.S.d. § 306 I StGB sind insbesondere klausurrelevant? - Gebäude- Hütte- Betriebsstätte/Technische Einrichtung
  • Was ist ein Gebäude? Bauwerke, die mit Wand und Dach fest mit dem Erdboden verbunden sind und dem Aufenthalt von Menschen dienen.
  • Was ist eine Hütte? Bauwerk, das deutlich kleiner ist und mangels Größe oder Festigkeit nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient.
  • Was ist eine Betriebsstätte? Gesamtheit an Bauwerken.
  • Was sind technische Einrichtungen? Sachen, die im Rahmen einer Betriebsstätte zur Fertigung und Produktion eingesetzt werden.
  • Was ist beim Tatobjekt i.S.d. § 306 I StGB zu beachten? - Teleologische Reduktion- Wertgrenze (ca. 1300 Euro)
  • Welche Tathandlungen sind in § 306 StGB möglich? a) Inbrandsetzenb) Zerstörung durch Brandlegung
  • Was bedeutet Inbrandsetzen i.R.d. § 306 StGB? Wenn wesentliche Teile derart vom Feuer erfasst sind, dass ein selbstständiges Weiterbrennen möglich ist.
  • Wann liegt die Zerstörung durch Brandlegung i.R.d. § 306 StGB vor? Wenn es nicht brennt i.S.d. Inbrandsetzens, es zu Hitzewellungen etc. kommt und dadurch das Gebäude zerstört wird.
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  • Welcher Rechtfertigungsgrund muss bei § 306 StGB insbesondere geprüft werden? Rechtfertigende Einwilligung.
  • Was muss in der Strafe in § 306 StGB beachtet werden? Tätige Reue, § 306e StGB.
  • Welche Voraussetzungen hat die tätige Reue, § 306e StGB? 1. Kein erheblicher Schaden2. Freiwilliges Löschen, § 306e I, II StGB oder freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, § 306e III StGB
  • Wann liegt ein erheblicher Schaden i.S.d. § 306e StGB vor? - Personenschaden i.S.d. § 224 StGB- Sachschaden von mindestens 2.500 Euro
  • Worin liegt der Unterschied zwischen § 306e I, II StGB und § 306e III StGB? - § 306e I, II StGB: Der Täter sorgt selbst für das Löschen, er ist kausal dafür- 306e III StGB: Der Täter bemüht sich ernsthaft
  • Woraus besteht der Tatbestand der schweren Brandstiftung, § 306a I StGB? 1. Räumlichkeit i.S.d. § 306a I Nr. 1-3 StGB2. Tathandlung3. Vorsatz
  • Welche Räumlichkeiten erfassen die § 306a I Nr. 1 und 3 StGB? a) Nr. 1 = Wohngebäudeb) Nr. 3 = Räumlichkeit, die dem Aufenthalt von Menschen dient
  • Was ist ein Wohngebäude? Eine nach allen Seiten und nach oben hin abgeschlossene, bewegliche oder unbewegliche Räumlichkeit, in der sich Menschen aufhalten und tatsächlich wohnen.
  • Was fällt noch in den Schutzbereich des § 306a I Nr. 1 StGB? Gemischt genutzte Gebäude.
  • Was kann in § 306a I Nr. 1 StGB problematisch werden? - Leeres Gebäude- Entwidmung
  • Wann ist § 306a I Nr. 3 StGB gegeben? Wenn die Räumlichkeit zu einer Zeit in Brand gesetzt wird, in der sich Menschen aufzuhalten pflegen.
  • Welche Tathandlungen erfasst § 306a StGB? - Inbrandsetzen- Zerstörung durch Brandlegung
  • Woran kann im Rahmen der Strafe in § 306a StGB gedacht werden? Tätige Reue, § 306e StGB.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob das Inbrandsetzen leerer Gebäude die Strafbarkeit aus § 306a I Nr. 1 StGB begründen, wenn der Täter sich vorher vergewissert hat? - hL: § 306 I Nr. 1 StGB (-) - BGH: § 306a I Nr. 1 StGB (+)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die § 306a I Nr. 1 StGB verneint, wenn ein leeres Gebäude trotz Vergewisserung in Brand gesetzt wird? Hoher Strafrahmen, d.h. teleologische Reduktion.
  • Wie argumentiert der BGH, der § 306a I Nr. 1 StGB bejaht, wenn ein leeres Gebäude trotz Vergewisserung in Brand gesetzt wird? Deliktsnatur = abstraktes Gefährdungsdelikt
  • Welche Ausnahmen macht der BGH beim Inbrandsetzen leerer Gebäude, der grundsätzlich in diesen Fällen § 306a I Nr.1 StGB bejaht? Kleines Gebäude/kleine Hütte.
  • Was bedeutet Entwidmung? Aufhebung der Zweckbestimmung.
  • Wann liegt Entwidmung vor? Bei Realakt: Inbrandsetzen etc. genügt.
  • Wann liegt Entwidmung vor? Bei Realakt: Inbrandsetzen etc. genügt.
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  • Was ist eine Teilentwidmung? Teile des gesamten Wohngebäudes sollen anderen Zwecken zugeführt werden.
  • Ist eine Teilentwidmung möglich? Wenn ja, wann? Ja, wenn man keine Vorkehrungen getroffen hat, dass die Flammen auf das andere Gebäudeteil übergreifen können.
  • Wer kann entwidmen? Alle tatsächlichen Bewohner (auch Eltern für die Kinder, § 1626 I BGB).
  • Was ist bei der Entwidmung durch die Eltern für die Kinder zu beachten? Aufenthaltsbestimmungsrecht, § 1687 I BGB.
  • Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der schweren Brandstiftung, § 306a II StGB? 1. Tatobjekt i.S.d. § 306 I Nr. 1-6 StGB2. Tathandlung3. Konkrete Gefahr der Gesundheitsschädigung4. Spezifischer Risikozusammenhang5. Vorsatz
  • Welche Tathandlungen erfasst § 306a II StGB? - Inbrandsetzen- Zerstörung durch Brandlegung
  • Wann ist eine Gefahr konkret? Wenn der Eintritt des Schadens wahrscheinlicher ist als das Ausbleiben.
  • Was bedeutet spezifischer Risikozusammenhang? Verknüpfung zwischen der Handlung und dem Erfolg.
  • Was kann im Rahmen der Strafe bei § 306a II StGB angesprochen werden? Tätige Reue, § 306e StGB.
  • Was setzt der Tatbestand der besonders schweren Brandstiftung, § 306b I StGB voraus? 1. Grundtatbestand des § 306 StGB oder § 306a StGB 2. Erfolgsqualifikation, § 306b I StGB
  • Welche schweren Folgen sieht § 306b I StGB vor? - Schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen, i.d.R. Folgen i.S.d. § 226 StGB - Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen (mindestens 14 Personen)
  • Was kann im Rahmen der Strafe in § 306b I StGB angesprochen werden? Tätige Reue, § 306e StGB.
  • Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der besonders schweren Brandstiftung, § 306b II StGB? 1. Grundtatbestand, § 306a StGB2. Qualifikation, § 306b II StGB
  • Welche Voraussetzung hat § 306b II Nr. 1 StGB? Konkrete Todesgefahr.
  • Welche Voraussetzung hat § 306b II Nr. 2 StGB? Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht bzgl. anderer Straftat.
  • Was ist bei § 306b II Nr. 2 StGB hinsichtlich zeitgleicher §§ 265, 303 StGB zu beachten? §§ 265, 303 StGB sind keine anderen Straftaten.
  • Welches Problem kann sich bei § 306b II Nr. 2 StGB ergeben? § 263 StGB Straftat i.S.d. Vorschrift?
  • Welche Voraussetzung hat § 306b II Nr. 3 StGB? Brandlöschung verhindern oder erschweren.
  • Was kann im Rahmen der Strafe in § 306b II StGB beachtet werden? Tätige Reue, § 306e StGB.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob § 263 StGB eine Straftat i.S.d. § 306b II Nr. 2 StGB ist? - hL: (-) - BGH: (+)