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Kosten- und Leistungsrechnung - Skript (Fach) / Kostenarten II (Lektion)
Kostenarten II
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Art der Herkunft der Kostengüter primäre Kosten (z.B. Lohnkosten, Kosten für Büromaterial) sekundäre Kosten (fallen an für selbsterstellte (innerbetriebliche) Leistungen z.B selbsterstellter Strom oder Dampf, Reparaturkosten, der in der eigenen Werkstatt entstanden sind)
- Art der Verrechnung: I Einzelkosten (direkte Kosten) können direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zugerechnet werden. Sie werden direkt auf die Kostenträger verechnet, nicht über die Kostenstelle (z.B. Holz in der Möbelindustrie)
- Art der Verrechnung: II Gemeinkosten (indirekte Kosten) sind den einzelnen Kostenträgern nur indirekt zurechenbar, sie fallen für den gesamten Leistungserstellungsprozess gemeinsam an. Sie werden in der Regel nicht von einer Produkteinheit allein verrusacht. Mittels Schlüsselgrößen verteilt man sie über die einzelnen Kostenstelle (z.B. Gehälter der Geschäfts- und Betriebsleitung, Feuerversicherung für die Produktionsgebäude)