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Strafrecht BT 3 (Fach) / Aussagedelikte (Lektion)

Def.

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  • Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der uneidlichen Falschaussage, § 153 StGB, und des Meineids, § 154 StGB? 1. Zuständige Stelle2. Zeuge oder Sachverständiger3. Falsche Aussage4. Vorsatz(5. Qualifikation: Vereidigung, § 154 StGB)
  • Nenne Beispiele für die zuständige Stelle i.R.d. §§ 153, 154 StGB! - Gericht- PUA
  • Was kann bei der falschen Aussage i.R.d. § 153, 154 StGB problematisch werden? Der Begriff "Falsch".
  • Was muss in der Strafe bei §§ 153, 154 StGB beachtet werden? - Strafaufhebung: Tätige Reue, § 158 I StGB- Strafmilderung: Aussagenotstand, § 157 I StGB
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, wann eine Aussage i.S.d. §§ 153, 154 StGB falsch ist? - aA: Subjektive Theorie = Wort entspricht nicht dem Wissen- aA: Pflichttheorie = Pflicht zur Wahrheitsfindung verletzt- hM: Objektive Theorie = Wort entspricht nicht der Wahrheit
  • Welches Argument führt die subjektive Theorie zur Bestimmung einer falschen Aussage i.S.d. §§ 153, 154 StGB an? Wahrnehmung erfolgt über Sinnesorgane und ist daher nicht objektiv.
  • Welches Argument führt die Pflichttheorie zur Problematik der falschen Aussage i.S.d. §§ 153, 154 StGB an? Schutzzweck.
  • Welche Argumente führt die objektive Theorie zu der Problematik einer falschen Aussage i.S.d. §§ 153, 154 StGB an? - Schutzzweck- Existenz des § 161 StGB
  • Was setzt der Tatbestand der Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB voraus? 1. Falsche (eidliche) Aussage eines anderen2. Verleiten3. Vorsatz
  • Welches Problem kann sich beim Verleiten i.R.d. § 160 StGB ergeben? Das Problem der Gutgläubigkeit.
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  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vetreten, ob das Verleiten i.S.d. § 160 StGB Gutgläubigkeit voraussetzt? Welche Folgen hat das für die Strafbarkeit nach § 160 StGB? - hL: (+); § 160 I StGB (-)- BGH: (-); § 160 I StGB (+)
  • Wie argumentiert die herrschende Lehre, die die Erforderlicheit der Gutgläubigkeit beim Verleiten in § 160 StGB bejaht? - § 160 StGB ist Fall der mittelbaren Täterschaft - Existenz des § 160 II StGB
  • Wie argumentiert der BGH, der die Erforderlichkeit der Gutgläubigkeit beim Verleiten in § 160 StGB verneint? - Angriff auf Rechtspflege bereits mit Ansprechen- Wortlaut
  • Woraus besteht der Tatbestand der falschen Verdächtigung, § 164 I StGB? 1. Zuständige Stelle2. Rechtswidrige Tat (in der Person eines anderen)3. Verdächtigen4. Unrichtigkeit der Verdächtigung5. Vorsatz bezüglich 1.-3.6. Wider besseres Wissen bezüglich 4.7. Absicht, ein behördliches Verfahren etc. herbeizuführen
  • Wer ist zuständige Stelle i.S.d. § 164 I StGB? - Behörde - Amtsträger
  • Was bedeutet Verdächtigen? Jede Tätigkeit, durch die ein Verdacht auf eine bestimmte andere Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht bestärkt wird.
  • Was kann beim Verdächtigen in § 164 I StGB problematisch werden? Die Frage der Erforderlichkeit der Unschuld des Betroffenen.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob die Unschuld des Betroffenen beim Verdächtigen i.R.d. § 164 I StGB erforderlich ist? Welche Folgen hat das für die Strafbarkeit nach § 164 I StGB? - BGH: (+); § 164 I StGB (-)- hL: (-); § 164 I StGB (+)
  • Wie argumentiert der BGH, der die Erforderlichkeit der Unschuld des Betroffenen beim Verdächtigen i.R.d. § 164 I StGB bejaht? Schutzgut (= Rechtspflege) nicht betroffen.
  • Wie argumentiert die herrschende Lehre, die die Erforderlichkeit der Unschuld des Betroffenen beim Verdächtigen i.R.d. § 164 I StGB verneint? Auch Schuldiger darf nicht durch falsches Beweismaterial belastet werden.
  • Was setzt der Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat, § 145d I Nr. 1, II Nr. 1 StGB voraus? 1. Zuständige Stelle2. (Vor-)Täuschen3. Vorsatz bezüglich 1.4. Wider besseres Wissen bezüglich 2.
  • Wer ist zuständige Stelle i.S.d. § 145d I Nr. 1, II Nr. 1 StGB? - Behörde- Zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle
  • Welche Tathandlungen erfasst § 145d StGB hauptsächlich? - § 145d I Nr. 1 StGB: Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat- § 145d II Nr. 1 StGB: Täuschen über den Beteiligten einer rechtswidrigen Tat
  • Was bedeutet Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat i.S.d. § 145d I Nr. 1 StGB? Die objektiv falsche Behauptung der Begehung einer rechtswidrigen Tat.
  • Welche Probleme können sich bei der Tathandlung des § 145d II Nr. 1 StGB ergeben? - Erforderlichkeit der tatsächlichen Begehung der Tat- Übertreibungen
  • Welche Ansichten werden zu der Frage vertreten, ob bei § 145d II Nr. 1 StGB die Tat tatsächlich begangen worden sein muss? Welche Folgen hat das für die Strafbarkeit nach § 145d II Nr. 1 StGB? - aA: (-); § 145d II Nr. 1 (+)- hM: (+); § 145d II Nr. 1 (-)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die verneint, dass die Tat bei § 145d II Nr. 1 StGB tatsächlich begangen worden sein muss? Wortlaut (zu täuschen "sucht").
  • Wie argumentiert die Ansicht, die bejaht, dass die Tat bei § 145d II Nr. 1 StGB tatsächlich begangen worden sein muss? - Wortlaut ("rechtswidrige Tat")- Fall bereits von § 145d I Nr. 1 StGB erfasst
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob Übetreibungen i.R.d. § 145d II Nr. 1 StGB erfasst sind? - aA: (+), wenn Tat anderes Gepräge bekommt- hM: (-)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die Übertreibungen in den Tatbestand des § 145d II Nr. 1 StGB fasst, wenn die Tat ein anderes Gepräge bekommt? Schutzgut (= Rechtspflege) betroffen, da Mehraufwand.
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  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die Übertreibungen nicht in Tatbestand des § 145d II Nr. 1 StGB fasst? Strafverfolgungsorgane werden nicht auf falsche Fährte gelenkt.
  • Woraus besteht der Tatbestand der Begünstigung, § 257 StGB? 1. Rechtswidrige Vortat eines anderen2. Hilfeleisten3. Vorsatz4. Vorteilssicherungsabsicht
  • Woraus besteht der Tatbestand der Begünstigung, § 257 StGB? 1. Rechtswidrige Vortat eines anderen2. Hilfeleisten3. Vorsatz4. Vorteilssicherungsabsicht
  • Was bedeutet Hilfeleisten i.S.d. § 257 StGB? Jede Handlung, die geeignet ist, die Vorteile der Tat zu sichern.
  • Was ist im Rahmen der Strafe bei § 257 StGB zu beachten? - Strafausschließung, § 257 III 1 StGB- Strafantrag, § 257 IV StGB
  • Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der Strafvereitelung, § 258 I StGB? 1. Rechtswidrige Vortat eines anderen2. Vereiteln3. Vorsatz bezüglich 1.4. Absicht oder Wissentlichkeit bezüglich 2.
  • Wann liegt ein Vereiteln i.R.d. § 258 I StGB vor? Wenn der Strafverfolgungsanspruch des Staates für geraume Zeit erschwert oder verhindert wird.
  • Was ist geraume Zeit beim Vereiteln in § 258 I StGB? 8-10 Tage.
  • Was kann im Rahmen der Strafe bei § 258 I StGB relevant werden? Strafausschließung, §§ 258 V, 258 VI StGB.