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Strafrecht BT 2 (Fach) / Üble Nachrede § 186/verleumdung 187 (Lektion)
Def.
Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.
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- Woraus besteht der Tatbestand der üblen Nachrede, § 186 StGB? 1. Tatsache in Bezug auf Dritten2. Behauptung oder Verbreiten3. Vorsatz4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit
- Was bedeutet Behaupten i.S.d. § 186 StGB? Etwas als nach eigener Überzeugung gewiss oder richtig hinstellen.
- Was bedeutet Verbreiten i.S.d. § 186 StGB? Weitergabe von Mitteilungen als Gegenstand fremden Wissens.
- Welche objektive Bedingung der Strafbarkeit muss in § 186 StGB vorliegen? Nichterweislichkeit der Wahrheit.
- Welcher Rechtfertigungsgrund kann insbesondere bei § 186 StGB berücksichtigt werden? Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB.
- Worauf ist bei der Strafe in § 186 StGB zu achten? Strafantrag, § 194 StGB.
- Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der Verleumdung, § 187 StGB? 1. Tatsache in Bezug auf Dritten2. Behaupten oder Verbreiten3. Vorsatz4. Wider besseres Wissen
- Was ist bei der Rechtswidrigkeit des § 187 StGB zu beachten? § 193 StGB wird nicht geprüft, ist kein Rechtfertigungsgrund des § 187 StGB.
- Worauf ist bei der Strafe des § 187 StGB zu achten? Strafantrag, § 194 StGB.
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