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Strafrecht BT 2 (Fach) / Erpresserischer Menschenraub § 239a/Geiselnahme §239b (Lektion)

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  • Wie setzt sich der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs, § 239a I 1. Fall StGB zusammen? 1. Entführen oder Sichbemächtigen eines Menschen2. Vorsatz3. Erpressungsausnutzungsabsicht
  • Wann liegt ein Entführen i.S.d. § 239a StGB vor? Jede Ortsveränderung gegen den Willen des Opfers.
  • Was ist das Sichbemächtigen i.S.d. § 239a StGB? Erlangen der physischen Herrschaft über eine Person.
  • Was versteht man unter der Erpressungsausnutzungsabsicht i.R.d. § 239a StGB? Die Absicht, die Erpressung nach § 253 StGB auszunutzen.
  • Welches Problem kann sich bei der Erpressungsausnutzungsabsicht i.R.d. § 239a StGB stellen? Teleologische Reduktion.
  • Was kann im Rahmen der Strafe in § 239a StGB in Betracht kommen? Tätige Reue, § 239a IV StGB.
  • Woraus besteht der Tatbestand der Geiselnahme, § 239b I 1. Fall StGB? 1. Entführen oder Sichbemächtigen eines Menschen2. Vorsatz3. Besondere Nötigungsabsicht
  • Was versteht man unter der besonderen Nötigungsabsicht i.S.d. § 239b StGB? Um mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Freiheitsentziehung von mindestens einer Woche zu nötigen.
  • Was kann bei der besonderen Nötigungsabsicht i.R.d. § 239b StGB problematisch werden? Teleologische Reduktion.
  • Was kann im Rahmen der Strafe in § 239b StGB in Betracht kommen? Tätige Reue, § 239b II i.V.m. § 239a IV StGB.
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  • Welche dogmatische Besonderheit ergibt sich bei den §§ 239a, 239b StGB? Es handelt sich dabei um unvollkommen zwei-aktige Delikte.
  • Was sind unvollkommen zwei-aktige Delikte am Beispiel der §§ 239a, 239b StGB? Ein Akt ist tatsächlich vollendet (Entführen/Sichbemächtigen), der zweite Akt muss nur in der Vorstellung des Täters bestehen (Erpressen/Nötigen).
  • Wann sind die §§ 239a, 239b StGB trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen bei wortgebundener Betrachtung nicht einschlägig? Bei stabilisierter Lage.