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Strafrecht BT 2 (Fach) / Mord 211, Totschlag 212, Tötung auf Verlangen 216, Aussetzung 221 (Lektion)

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  • Was setzt der Tatbestand des Mordes, § 211 StGB voraus? 1. Tötung eines anderen Menschen2. Tatbezogene Mordmerkmale3. Vorsatz4. Täterbezogene Mordmerkmale
  • Welche tatbezogene Mordmerkmale gibt es? a) Heimtückeb) Grausamc) Gemeingefährliche Mittel
  • Was bedeutet Heimtücke? Das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung.
  • Wer ist arglos? Jeder, der sich im Zeitpunkt der Tat keines Angriffs versieht.
  • Wer ist wehrlos? Derjenige, der aufgrund seiner Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit zur Verteidigung hat.
  • Wann ist eine feindliche Willensrichtung gegeben? Wenn der Täter nicht zum vermeintlich Besten des Opfers handelt.
  • Wann handelt der Täter zum vermeintlich Besten der Opfers? In den Fällen, in denen dem Opfer weiteres Leiden erspart werden soll.
  • Was kann bei den Voraussetzungen der Heimtücke in § 211 StGB problematisch sein? Verwerflicher Vetrauensbruch erforderlich!
  • Was ist eine grausame Tötung? Eine Tötung, die über das erforderliche Maß hinausgeht und darüber hinaus eine subjektiv gefühllose und unbarmherzige Gesinnung.
  • Was sind gemeingefährliche Mittel? Mittel, deren Wirkung der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat.
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  • Nenne täterbezogene Mordmerkmale! a) Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsichtb) Habgierc) Niedriger Beweggrund
  • Was ist Habgier? Jedes sittlich anstößige Gewinnstreben um jeden Preis.
  • Was sind niedrige Beweggründe? Nenne Beispiele! Motive, die auf sittlich tiefster Stufe stehen und gerade zu verachtenswert sind. Beispiele: Rache, Hass, Eifersucht.
  • Was ist bei der Prüfung des niedrigen Beweggrundes in § 211 StGB zu beachten? Die Motive dürfen nicht nachvollziehbar erscheinen.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob ein verwerflicher Vertrauensbruch in der Heimtücke bei § 211 StGB erforderlich ist? - hL: (+)- BGH: (-)
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die bei der Heimtücke in § 211 StGB einen verwerflichen Vertrauensbruch fordert? - Lebenslange Strafe- Wortlaut ("Tücke")
  • Wie argumentiert der BGH, der die Erforderlichkeit des verwerflichen Vetrauensbruchs in der Heimtücke des § 211 StGB verneint? - Privilegierung bestimmter Täter- Korrektur über Rechtsfolgenlösung
  • Was setzt der Tatbestand des Totschlags, § 212 I StGB, voraus? 1. Tötung eines anderen Menschen2. Vorsatz
  • Was kann im Rahmen der Strafe des § 212 I StGB geprüft werden? Strafzumessung, §§ 212 II, 213 StGB.
  • Woraus besteht der Tatbestand der Tötung auf Verlangen, § 216 StGB? 1. Tötung eines anderen Menschen2. Ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen3. Tatherrschaft4. Vorsatz
  • Wann ist ein Verlangen ausdrücklich i.R.d. § 216 StGB? Wenn es in eindeutiger, nicht misszuverstehender Weise erhoben worden ist.
  • Wann ist ein Verlangen ernsthaft i.R.d. § 216 StGB? Wenn es von dem freien Willen des Opfers getragen und zielbewusst auf die Tötung gerichtet ist.
  • Was bedeutet Verlangen i.R.d. § 216 StGB? Der Getötete muss auf den Täter einwirken; vergleichbar mit Bestimmen aus § 26 StGB.
  • Was ist Tatherrschaft i.R.d. § 216 StGB? Der Täter hält in dem entscheidenden Moment der Tötung das Geschehen in der Hand.
  • Wozu dient die Tatherrschaft hauptsächlich in § 216 StGB? Der Abgrenzung zur Beihilfe zur Selbsttötung.
  • Woraus besteht der Tatbestand der Aussetzung, § 221 StGB? 1. Mensch in hilfloser Lage2. Tathandlung3. Garantenstellung (bei Nr. 2)4. Konkrete Gefahr5. Vorsatz
  • Welche Tathandlungen erfasst § 221 StGB? a) Versetzen (Nr. 1)b) Im Stich lassen (Nr. 2)
  • Was bedeutet Versetzen i.S.d. § 221 StGB? Das räumliche Verbringen des Hilflosen aus bisher gesicherter in eine schutzlose Lage.
  • Was bedeutet Im Stich lassen i.S.d. § 221 StGB? Der Schutzpflichtige trennt sich von dem Hilflosen, wobei eine räumliche Trennung nicht notwendig ist.