1

Recht Wiederholung (Fach) / Stellvertretung allgemien (Lektion)

Stellvertretung allgemien

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht) kann durch empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtsgeber auf zweierlei Weise erteilt werden Mit Vertretungsmacht als Innenvollmacht, also gegenüber dem Bevollmächtigen, § 167 Abs. 1 Alt. 1 BGB als Außenvollmacht gegenüber dem Vertragspartner, § 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB Beispiel: G(eschäftsherr) erklärt dem Buchhändler B, dass V(ertreter) für ihn (den G) bei B ein Buch kaufen darf (= Außenvollmacht nach 167 I Alt. 2). Anschließend bittet er den V, in den Laden des B zu gehen und ein Buch zu kaufen, das jedoch nicht mehr kosten soll als 10 EUR. V stimmt zu. (Im Innenverhältnis kommt ein Auftrag gem. 662 ff. zustande)