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Arbeit (Fach) / Hütten-QS (Lektion)
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- APQP - Methode der Qualitätsplanung - Advanced Product Quality Planning (APQP; Teil der amerikanischen QS 9000) - kontinuierliches Projektmanagement für die Produkt- und Qualitätsplanung, geeignet für alle Phasen des Entwicklungsprozesses Ziel ist die Fehlervermeidung mittels einer einheitlichen, produktbezogenen Dokumentationsstruktur/-hierarchie, die dem Anwender (Hersteller) die notwendige Transparenz über das Herstellgeschehen liefert. Dadurch soll die Produktionslenkung vereinfacht werden. Alle projekt- und produktrelevanten Informationen und Dokumente werden zentral geplant, überwacht und verwaltet.
- Blätter der APQP-Tabelle - Übersicht - Angebotsph_Machbarkeitsanalyse - Planungsphase - Entwicklungsphase (Spec.) - Entwicklungsphase (Design) - Validierungsphase (Prozess) - Ramp-Up-Phase (Ende) - Freigabe - Tagebuch - Abkürzungen - Liste mitgeltender Unterlagen - Sachfortschrittsplan - Ressourcenplanung - Revision History
- SPC Die statistische Prozesslenkung (auch statistische Prozessregelung oder statistische Prozesssteuerung, englisch statistical process control, SPC genannt) wird üblicherweise als eine Vorgehensweise zur Optimierung von Produktions- und Serviceprozessen aufgrund statistischer Verfahren verstanden. Nachdem der zu untersuchende Prozess eindeutig definiert wurde, muss von einem Prozesskenner festgelegt werden, welche Messgrößen von Bedeutung sind. Diese müssen dann planmäßig während der laufenden Produktion erfasst werden. Die Auswertung erfolgt dann mittels Qualitätsregelkarten (z. B. -, - oder -Karte). SPC dient dazu, ein vordefiniertes Maß an Qualität möglichst kostengünstig einzuhalten, sie ist ungeeignet, die Qualität von Produkten zu erhöhen.
- Prüfbescheinigungen nach EN 10204 2.1 Werksbescheinigung 2.2 Werkszeugnis (nichtspezifische Prüfung) 3.1 Abnahmeprüfzeugnis (spezifische Prüfung) 3.2 Abnahmeprüfzeugnis (spezifische Prüfung auch durch Beauftragten des Bestellers) Maßgeblich ist Übereinstimmung mit Bestellung
- zerstörungsfreie Verfahren der Schichtdickenmessung (Gruppen) - Wirbelstrommessverfahren - magnetinduktive Messverfahren - kapazitive Messverfahren
- PPAP Das Produktionsteil-Abnahmeverfahren (englisch: Production Part Approval Process (PPAP)) ist ein Verfahren, bei dem Serienteile bemustert werden. Dabei geht es vor allem darum, dass die Teile aus den Serienwerkzeugen bzw. -prozessen den Zeichnungen entsprechen müssen. Neben den zur Überprüfung gelieferten Teilen stellt die Bemusterung (englisch: part submission warrant (PSW)) ein zentrales Element für den Bemusterungsprozess dar. In ihm sind alle wichtigen Informationen zu Anforderungen und Tests zusammengefasst und dokumentiert.
- Ebenen der PPAP-Bemusterung - Ebene 1: Nur die Teilevorlagebestätigung (PSW) wird dem Kunden vorgelegt;- Ebene 2: Teilevorlagebestätigung (PSW) mit Musterteilen und eingeschränkte unterstützende Daten werden dem Kunden vorgelegt;- Ebene 3: Teilevorlagebestätigung (PSW) mit Musterteilen und umfassende unterstützende Daten werden dem Kunden vorgelegt;- Ebene 4: Teilevorlagebestätigung (PSW) und andere Forderungen, wie sie vom Kunden festgelegt wurden;- Ebene 5: Teilevorlagebestätigung (PSW) mit Musterteilen und vollständige unterstützende Daten stehen am Produktionsstandort des Lieferanten für eine Bewertung zur Verfügung;
- IMDS - International Material Data System - zentrale Datenbank auf Unix-Basis (Echtzeit-Zugang zu Materialdatenblättern) Mit IMDS wird ein Archiv-, Austausch- und Verwaltungssystem für den Fahrzeugbau bezeichnet. Auf seiner Basis wird ein Materialdatenblatt erstellt, in dem für das betreffende Bauteil alle verwendeten Werkstoffe und anteiligen Stoffkomponenten benannt sind, sowie alle erforderlichen Daten erfasst werden, die für das spätere Recycling des Fahrzeugteils notwendig sind. Ziel des IMDS-Systems ist es, die nationalen und internationalen Gesetzgebungen zu erfüllen, denen Automobilhersteller und Zulieferer durch Standards und rechtliche Vorschriften, insbesondere im Umweltbereich, unterliegen.
- REACH - Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in Kraft getreten am 1. Juni 2007 (Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.) Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen. Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACH. Dabei wird beim Begriff Stoff zwischen Phase-in-Stoffen und Non-Phase-in-Stoffen unterschieden.
- REACH: Phase-in-Stoffe - Stoffe, die in EINECS gelistet sind - No-longer-Polymere (NLP) - Stoffe, die in der EU hergestellt worden sind, aber vom Hersteller/Importeur in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACH nicht in Verkehr gebracht wurden, zum Beispiel werksinterne Stoffe
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- Nicht in den Geltungsbereich von REACH fallen... (4 v. 6) - Polymere (jedoch die Monomere) - Abfall - nicht-isolierte Zwischenprodukte - radioaktive Stoffe - Stoffe im Transitverkehr (Zollüberwachung) - Stoffe in der Produktentwicklung. Generell können Stoffe, die bereits durch andere gesetzliche Vorschriften angemessen geregelt sind, komplett (siehe oben) oder von Teilen der REACH-Verordnung ausgenommen sein.
- REACH: Aufbau des Sicherheitsdatenblatts (10 v. 16) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
- Qualitätskosten - Qualitätssicherungskosten - Fehlerverhütungskosten - Prüfkosten - Fehlerfolgekosten - interne Fehlerfolgekosten - externe Fehlerfolgekosten