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Recht Wiederholung (Fach) / 1. Allgemein (Lektion)

Abstraktionsprinzip, Privatoutonomie

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Abstraktionsprinzip besagt, dass die Verfügungsgeschäfte auch wirksam sind, wenn das Verpflichtungsgeschäft, also der Kaufvertarg, unwirksam ist, weil diese voneinander unabhängig sind.
  • Empfängerhorizont, objektiver Gemäß § 157 BGB handelt W nach dem objektiven Empfängerhorizont. Entscheidend ist also was ein Dritter in der Lage des Erklärungsempfängers als Inhalt der Erklärung verstehen musste.
  • Verpflichtungsgeschäfte Gegenseitige Verträge begründen stets für beide Parteien Leistungsverpflichtungen
  • verfügungsgeschäft Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird ( → Übereignung).
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